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Ulm News, Heute, 23:16

12. February 2026 von Thomas Kießling
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Über fünf Jahre Haft für eine Pflegerin - Tod billigend in Kauf genommen


Das Landgericht Ulm hat eine Pflegerin verurteilt. Die 54-jährige Senada D. muss für fünfeinhalb Jahre in Haft. Das Urteil vom Mittwoch lautet auf Totschlag durch Unterlassen. Die Frau hatte das Beatmungsgerät einer Patientin abgeschaltet. Die 77-jährige Frau starb daraufhin in ihrem Haus in Langenau.

Die 77-jährige Frau litt an der Nervenkrankheit ALS. Diese unheilbare Erkrankung führt zu fortschreitender Muskellähmung. Deshalb war die Patientin auf eine künstliche Beatmung angewiesen. Ihr Leben hing von dieser wichtigen Maschine ab. Die Pflegerin schaltete das Gerät in der Nacht zum 24. April 2025 ab. Sie verließ danach das Zimmer der wehrlosen Patientin. Die Seniorin starb in dieser Nacht an Sauerstoffmangel im Gehirn. Ein technischer Defekt am Gerät wurde früh ausgeschlossen. Der Prozess hatte zunächst anders begonnen. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung. Ein erschütternder Notruf wurde im Saal abgespielt. Man hörte die völlig aufgelöste Pflegerin am Telefon. Sie versuchte eine Herzdruckmassage an der leblosen Frau. Statt im Takt drückte sie aber völlig arrhythmisch. Dabei rief sie immer wieder die Worte: „eins, zwei, drei – liebe Anna (Name geändert)“. Die Angeklagte selbst brach währenddessen in Tränen aus. Sie konnte die Aufzeichnung kaum ertragen. Vorausgegangen war seit November 2024 bis zum plötzlichen Tod im April 2025 eine häusliche Pflege der Frau rund um die Uhr. Um der Frau zu zeigen, dass sie nicht ausschließlich von der künstlichen Beatmung abhängig ist, gab es in den Wochen vor dem Tod der Frau immer wieder stundenweise Unterbrechungen der Beatmung. Die Frau konnte selbständig atmen, teilweise bis zu fünf Stunden lang. Doch das geschah alles ohne ärztliche Anweisung. Eine dramatische Wende im Prozess Lange hatte die angeklagte Pflegerin zu den Vorwürfen geschwiegen. Am sechsten Verhandlungstag ließ sie eine Erklärung verlesen. Diese stellte die Aussagen von Hauptzeuginnen infrage. Eine Arbeitskollegin und eine Vorgesetzte hatten ausgesagt. Diese behaupteten, die Pflegerin habe eigenmächtig gehandelt. Doch Chatverläufe und Gerätedaten zeichneten ein anderes Bild. Auch andere Pflegerinnen waren an Entwöhnungsversuchen beteiligt. Die Pflegedienstleitung muss davon gewusst haben. Der Verteidiger wetterte, er habe „sowas in meiner Laufbahn noch nie erlebt“. Die Tochter der Verstorbenen trat als Nebenklägerin auf. Die falschen Aussagen der Pflegekräfte belasteten sie schwer. Unter Tränen sagte sie während des Prozesses leise: „Ich lüg doch nicht.“ Sie schilderte ihre Mutter als einen lebensfrohen Menschen. Diese war geistig vollkommen fit und sehr „lebensbejahend“. Ihr Leben sei nach einem Klinikaufenthalt wieder „lebenswerter“ geworden. Sie fuhr wieder selbstständig mit ihrem E-Rollstuhl. Per Augencomputer schrieb sie sogar wieder WhatsApp-Nachrichten. Ihre Anwältin zitierte die Tochter mit den Worten: „Meiner Mutter ging es ja eigentlich gut.“ Sie wollte leben. Das Gericht folgte der Argumentation der Nebenklage. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten eine Bewährungsstrafe gefordert. Sie sahen in der Tat nur eine fahrlässige Tötung. Doch das Gericht verurteilte die Pflegerin wegen Totschlags. Sie habe eine besondere „Garantenstellung“ für die Patientin gehabt. Sie habe eine „erhebliche und schwerwiegende Pflichtverletzung“ begangen. Einer Darstellung, sie sei tief eingeschlafen, glaubte das Gericht nicht. Aktivitäten auf ihrem Handy widersprachen dieser Version der Geschichte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte bereits an, Revision einzulegen.

Fotos vom Prozessauftakt und aktueller Text: Thomas Heckmann



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