Ulm News, 03.12.2025 13:45
Verlängerung von Parkausweisen in Ulm ist bereits möglich - Gebühren erhöhen sich um gleich 50 Prozent
Bewohnerparkausweise in Ulm, deren Gültigkeit zum Jahresende ausläuft, können bereits jetzt verlängert werden, wie die Stadt mitteilt.
Ab 1. Februar 2026 dann in manchen Gebieten so genanntes Mischparken erlaubt. Hier ändert sich auch die Benennung von Nummern in Buchstaben - und: diese Bewohnerparkausweise verteuern sich deutlich, von 200 € auf 300 €.
Die Ausweise können entweder direkt vor Ort in der Servicestelle Parkausweise in der Münchner Straße 2, 89073 Ulm, oder bequem online auf der städtischen Homepage (www.ulm.de - „Onlinedienste“) erledigt werden. Die Stadt Ulm empfiehlt eine frühzeitige Verlängerung, da erfahrungsgemäß in der Weihnachtszeit ein deutlich erhöhtes Kundenaufkommen herrscht und es sowohl vor Ort als auch im Online-Verfahren zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Hinweis: Die Servicestelle Parkausweise bleibt vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026 geschlossen. Ab Freitag, den 2. Januar 2026, ist sie wieder regulär geöffnet.
Zum Teil Mischparken erlaubt
Zum 1. Februar 2026 tritt zudem das neue Parkraummanagement in den an die Innenstadt angrenzenden Bereichen in Kraft. Dort gilt künftig das sogenannte Mischparken. Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzonen können mit einem Bewohnerparkausweis weiterhin rund um die Uhr parken, während andere Verkehrsteilnehmende werktags zwischen 9 und 20 Uhr einen Parkschein oder eine Parkscheibe für die Höchstparkdauer von vier Stunden benötigen.
Im Zuge der Umstellung ändern sich auch die bisherigen nummerischen Parkzonenbezeichnungen. Künftig werden die Zonen mit Buchstaben gekennzeichnet. So wird beispielsweise aus dem bisherigen Bewohnerparkbereich 300 der neue Bereich F. Wichtig ist: Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Anpassung auf die neuen Zonenbezeichnungen ist nicht erforderlich, diese erfolgt automatisch bei der nächsten Verlängerung.
Bewohnerinnen und Bewohner, die bisher keinen Bewohnerparkausweis hatten, aber in einem Gebiet wohnen, in dem das Bewohnerparken neu ab dem 1. Februar 2026 eingeführt wird, können bereits jetzt einen Bewohnerparkausweis für die neuen Parkzonen beantragen.
Die Ausweise sind ab dem 1. Februar 2026 jeweils ein Jahr gültig. Gleichzeitig erhöht sich die Gebühr ab diesem Datum von derzeit 200 Euro auf 300 Euro pro Jahr. Alle Anträge, die davor eingehen, werden noch mit der bisherigen Gebühr von 200 Euro berechnet. Halbjahresgenehmigungen werden nicht angeboten, eine Rückgabe bereits gültiger Bewohnerparkausweise gegen anteilige Erstattung ist ebenfalls nicht möglich.





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