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Ulm News, 25.07.2025 12:15

25. July 2025 von Thomas Kießling
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Auch kein schönes Glanzlicht der Woche: Nun bei der Polizei im Focus: Wildcamper im Allgäu stehen auf der Kimme – Strafe bis zu 2500 Euro pro Nacht


Wildcamper in Allgäuer Landschaftsschutzgebieten sind Polizei, Anwohnern und Behörden schon lange ein Dorn im Auge. Jetzt schlugen Kontrolleure wieder zu. Wie die Allgäuer Zeitung berichtet, können Strafen bis zu 2500 Euro verhängt werden. Für durchreisende Wohnmobilisten, die eine Nacht im Schwangau stehen bleiben und gerne mal einen Blick auf das neue Weltkulturerbe „Schloss Neuschwanstein“ werfen wollen, kann die Übernachtung ganz schön teuer werden.

Wieder einmal hat die Polizei mehrere Wildcamper am Forggensee im Ostallgäu entdeckt. Die Kontrollen der Polizei Füssen im Landschaftsschutzgebiet bei Schwangau fanden jüngst statt. Trotz klarer Beschilderung hätten am Ufer des Forggensees mehrere Menschen verbotenerweise campiert, teilen die Beamten mit.

Die Polizistinnen und Polizisten stellten gleich vier Fahrzeuge fest, die in dem Landschaftsschutzgebiet parkten und dort übernachteten. Gegen die Beteiligten wurden „empfindliche Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Naturschutzgesetz“ verhängt, wie die Allgäuer Zeitung die Polizei zitiert.

Allgäuer Polizei setzt Kontrollen fort: Bußgelder bis zu 2500 Euro

Das Wildcampen in Landschaftsschutzgebieten in Bayern ist nicht erlaubt – auch nicht für eine Nacht. Dennoch ignorierten rund um die bekannten Ausflugsziele im Allgäu immer wieder Menschen die geltenden Vorschriften und rücken mit Zelten, Autos oder Campern an.

Die Allgäuer Zeitung zitiert die Polizei Füssen, dass es sich bei den festgestellten Verstößen schon länger nicht mehr um Einzelfälle handle. Besonders in den Sommermonaten fänden regelmäßige Schwerpunktkontrollen an bekannten Seen im Ostallgäu statt, etwa am Forggensee, Alatsee, Schwansee und Weißensee.

Gibt es denn keine Ausnahmen?

Doch, das Übernachten im Wohnmobil auf öffentlichen Parkplätzen ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt, insbesondere zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Es wird in der Regel eine maximale Standzeit von 10 Stunden angenommen – bis rund 8.00 Uhr in der Früh – allerdings z.B. ohne Stühle vor das Wohnmobil zu stellen, etc., also nicht zu campen im eigentlichen Sinne. Es wichtig, die örtlichen Vorschriften und Hinweisschilder zu beachten, denn Wildcampen ist generell verboten. 



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