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Ulm News, 30.05.2025 09:30

30. May 2025 von Thomas Kießling
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Bahngelände in der Ulmer Oststadt kann bebaut werden - auch Lonsee atmet auf


Die Stadt Ulm und die Gemeinde Lonsee im Alb-Donau-Kreis können aufatmen. In der Stadt Ulm war die geplante Wohnbaufläche nördlich der Wilhelmstraße sowie ein geplantes Parkhaus südlich des Bahnhofstegs an der Schillerstraße von der beschlossenen AEG-Novellierung betroffen. In der Gemeinde Lonsee wurden die Planungen für den Bau eines Discounters und eines neuen Feuerwehrhauses vorerst ausgesetzt. doch die neue Regierung hebt die AEG nun auf.

Die neue Bundesregierung möchte kurz nach Amtseintritt die stark kritisierte Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) wieder aufheben. Für alle bundesweit über 150 Bauprojekte, die wegen der Gesetzesverschärfung durch die alte Ampelregierung seit anderthalb Jahren auf Eis liegen, ist das eine sehr erfreuliche Nachricht.

Auch die Stadt Ulm und die Gemeinde Lonsee im Alb-Donau-Kreis können aufatmen. In der Stadt Ulm war die geplante Wohnbaufläche nördlich der Wilhelmstraße sowie ein geplantes Parkhaus südlich des Bahnhofstegs an der Schillerstraße von der AEG-Novellierung betroffen. In der Gemeinde Lonsee wurden die Planungen für den Bau eines Discounters und eines neuen Feuerwehrhauses vorerst ausgesetzt.

Die Bauprojekte in der Region besuchte die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Ulm und den Alb-Donau-Kreis, Ronja Kemmer, im Januar gemeinsam mit ihrem Bundestagskollegen Michael Donth. Als Mitglied im Verkehrsausschuss hatte sich Herr Donth bereits in der vergangenen Wahlperiode für eine Änderung der AEG-Novellierung eingesetzt. Beide Abgeordneten kritisierten damals, dass die Novellierung das Selbstverwaltungsrecht und die Planungshoheit der Gemeinden in Baden-Württemberg infrage stelle.

„Die Gesetzesverschärfung der alten Bundesregierung war für die Städte und Gemeinden nicht tragbar. Ich freue mich daher sehr, dass sich die neue Regierung der notwendigen Änderung des § 23 AEG so schnell angenommen hat und ungenutzte Bahnflächen nun wieder für wichtige städtebauliche Vorhaben wie den Bau kommunaler Wohnungen genutzt werden können“, so Kemmer.

Ende 2023 hatte die damalige Ampel-Koalition das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) novelliert. Dies hatte für die städtebaulichen Bauvorhaben der Städte und Gemeinden fatale Folgen, denn sämtliche Freistellungsanträge von Bahnbetriebszwecken wurden vom Eisenbahnbundesamt mit der Begründung abgelehnt, die städtebaulichen Vorhaben dienen nicht dem überragenden öffentlichen Interesse.“



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