Ulm News, 15.05.2025 13:00
Haftbefehl aufgrund verbotener Prostitution
Bei einer stichprobenartigen Kontrolle der Einreise aus Bukarest (Rumänien) stellten Beamte der Grenzpolizei am Memminger Flughafen eine Rumänin fest, die seitens der Staatsanwaltschaft mit einem Haftbefehl gesucht wird.
Gegen sie wurde aufgrund der Ausübung verbotener Prostitution gefahndet. Es wurde eine Geldstrafe eines vierstelligen Betrages festgesetzt. Die Betroffene konnte ihre Haftstrafe abwenden, indem sie den erforderlichen Betrag bezahlte. Anschließend wurde ihr die Weiterreise gestattet.









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