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Ulm News, 13.04.2025 13:00

13. April 2025 von Thomas Kießling
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Verkehrsdelikte in Senden und Neu-Ulm


In der Zeit von Freitag, 11.04.2025, bis Samstag, 12.04.2025, kam es im Dienstbereich der Polizeiinspektion Neu-Ulm sowie der Polizeistation Senden zu mehreren Verkehrsdelikten. 

Um ca. 22:15 Uhr wurde ein E-Scooter Fahrer in der Marienstraße in der Neu-Ulmer Innenstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Laufe der Kontrolle konnte starker Alkoholgeruch beim Fahrzeugführer, welcher über keinen festen Wohnsitz im Inland verfügt, festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration welche deutlich über der 0,5 Promille-Grenze lag.

Gegen 02:00 Uhr wurde ein Pkw-Fahrer in der Hauptstraße in Senden durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neu-Ulm einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auch bei diesem Verkehrsteilnehmer wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Bei ihm lag das Ergebnis des durchgeführten Atemalkoholtests über der 1,1 Promille-Grenze.

Um 02:30 Uhr wurde ein weiterer E-Scooter Fahrer in der Memminger Straße in Neu-Ulm festgestellt und einer Kontrolle unterzogen. Bei dem Fahrzeugführer konnte ebenfalls Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein entsprechender Vortest bestätigten eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 Promille.

Gegen 03:40 Uhr wurde erneut ein E-Scooter Fahrer im Bereich Memminger Straße / Gedeckter Weg in Neu-Ulm zur Verkehrskontrolle angehalten. Bei ihm wurde im Laufe der Kontrolle Atemalkoholgeruch durch die eingesetzten Polizeibeamten festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Atemalkoholwert welcher über der 0,5 Promille-Grenze lag. Sämtliche kontrollierten Verkehrsteilnehmer wurden im Anschluss an die Kontrolle auf hiesige Dienststelle verbracht. Auf Grund der Feststellungen, wurden bei den E-Scooter Fahrern gerichtsverwertbare Atemalkoholtest durchgeführt der die jeweiligen Werte bestätigte.

Führer des Pkw, welcher über der 1,1 Promille-Grenze lag wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die Weiterfahrten sämtlicher Verkehrsteilnehmer wurden unterbunden. Die E-Scooter Fahrer erwartet nun jeweils eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige sowie ein Fahrverbot. Auf den Fahrzeugführer, der über der 1,1 Promille-Grenze lag, kommt eine Strafanzeige wegen der begangenen Trunkenheitsfahrt sowie ein Entzug der Fahrerlaubnis zu.  



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