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Ulm News, 01.08.2011 20:00

1. August 2011 von Ralf Grimminger
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Stadt kontrolliert Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition


"Guten Tag, wir sind von der Waffenbehörde der Stadt Ulm und möchten die Aufbewahrung Ihrer Schusswaffen überprüfen." Allein im ersten Halbjahr 2011 haben die Bürgerdienste der Stadt Ulm bei 35 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Waffenbesitzern die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Schusswaffen und der Munition kontrolliert. In zwölf Fällen gab es Beanstandungen, die mit Bußgeldern geahndet wurden.

In einem Fall wurde außerdem die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen. Seit 2010 müssen Waffenbesitzer die sichere Aufbewahrung ihrer Schusswaffen nachweisen. Gewehre und Handfeuerwaffen sowie Munition müssen in speziellen, gesicherten Waffenschränken aufbewahrt werden. Knapp 600 Ulmer Waffenliebhaber haben auf diese Verschärfungen im Waffenrecht reagiert und ihre Waffen bei der Stadt Ulm zur Vernichtung abgegeben. Dennoch gibt es auch weiterhin im Stadtkreis rund 950 Waffenbesitzer, die legal eine oder mehrere Schusswaffen zu Hause haben. Die meisten von ihnen sind Jäger oder Sportschützen. Bei den rund drei Dutzend Kontrollbesuchen wurde bei einigen Waffenbesitzern Munition im Waffenschrank entdeckt, die sie nicht hätten haben dürfen. Manche Waffenbesitzer hatten ihre Waffen geladen aufbewahrt, was ebenfalls nicht erlaubt ist. Ein besonders uneinsichtiger Waffenbesitzer verwahrte seine Waffe anstatt in seinem Waffenschrank in einer einfachen Holztruhe. Insgesamt gab es bei gut einem Drittel der Kontrollen Beanstandungen, die Kontrollen werden daher fortgesetzt. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten erhebt die Stadt Ulm keine Kontrollgebühr, wenn Waffen und Munition ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Werden allerdings Mängel festgestellt, erhält der Waffenbesitzer in jedem Fall einen Gebührenbescheid in Höhe von 93 Euro, hinzu kommt ein Bußgeld, das je nach Ordnungswidrigkeit unterschiedlich ausfällt. Bei besonders schlimmen Verstößen wird außerdem umgehend die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen. In den kommenden Monaten werden außerdem alle Besitzer ererbter Schusswaffen von der Waffenbehörde der Stadt Ulm angeschrieben. Die Stadt weist sie darauf hin, dass sie als Besitzer von "Erbwaffen" aufgrund des neuen Waffengesetzes ihre Waffen mit einem Blockiersystem sichern lassen, so dass damit nicht mehr geschossen werden kann. Eine sinnvolle Vorschrift, weil Erbwaffenbesitzer keine Prüfung im Umgang mit Schusswaffen ablegen müssen. Allerdings sind die Blockiersysteme nicht ganz billig: Der Einbau kostet beim Waffenhändler mindestens 250 Euro pro Waffe. Erbwaffenbesitzer, die zugleich Jäger oder Sportschützen sind, sind zwar von der Blockierpflicht befreit. Auf alle anderen dürfte aber einiges an Kosten zukommen, so dass sich sicher mancher überlegt, die Waffe doch lieber abzugeben.
Die Waffenbehörde der Stadt Ulm, angesiedelt bei den Bürgerdiensten in der Sattlergasse, beschäftigt sich nicht nur mit der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen. Auch Zuverlässigkeit, persönliche Eignung der Waffenbesitzer und ein nachvollziehbares Bedürfnis zum Waffenbesitz werden überprüft. Alle drei Jahre wird ein ausführliches Führungszeugnis von allen Waffenbesitzern eingeholt. Sind im Führungszeugnis Eintragungen enthalten, steht die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers auf dem Prüfstand. Im Jahr 2010 hat die Waffenbehörde wegen fehlender Zuverlässigkeit 20 Widerrufsverfahren eingeleitet. Wird ein Waffenbesitzer mit Alkohol am Steuer erwischt, muss er sich einer Untersuchung beim Facharzt unterziehen, will er seine Waffen weiterhin behalten. Der Arzt überprüft, ob der Waffenbesitzer für den Umgang mit Waffen geeignet ist. Sobald ein Sportschütze aus dem Schützenverein austritt oder ein Jäger seinen Jagdschein nicht verlängert, wird ebenfalls von der Behörde überprüft, ob die Person weiterhin Waffen besitzen darf oder ob das Bedürfnis zum Waffenbesitz entfallen ist.



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