Ulm News, 17.12.2017 15:00
Den Christbaum beim Transport richtig sichern!
Tausende Weihnachtsbäume werden dieser Tage wieder gekauft und mit dem eigenen Fahrzeug nach Hause gebracht. Auch wenn der Weg nicht weit ist muss der Baum sicher verstaut werden. Beim Transport auf dem Autodach gehört die Baumspitze nach hinten, sonst plustert der Fahrtwind die Zweige auf, rät die Ulmer Polizei.
Ist der Christbaum schlecht positioniert, fungiert er außerdem als Windfang, was die Befestigung zusätzlich belastet. Hilfreich ist die vielerorts übliche Verpackung in einem Netzschlauch. Ein Transport auf dem Autodach ist nur empfehlenswert, wenn das Auto einen Dachgepäckträger hat, an denen der Baum mit Gurten fixiert werden kann.
Weder vorne noch seitlich darf der Baum über das Auto ragen. Reicht er mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinaus, muss ein Ende kenntlich gemacht werden. Dazu dient in der Regel eine hellrote Fahne. Sie muss mindestens 30 x 30 cm groß sein und durch eine Querstange auseinandergehalten werden.
Auf Dachträgern muss der Baum fest mit einer Schleife am Stamm verzurrt werden, nicht an den Ästen. Beim Transport im Fahrzeuginneren muss er ebenfalls korrekt gesichert werden. Auch wenn angesichts der Baumlänge die Heckklappe nicht mehr zugeht - alle hinteren Leuchten müssen erkennbar bleiben.
Der offene Kofferraumdeckel muss mit Gurten gesichert werden. Ragt der Baum mehr als einen Meter über, ist wiederum die rote Fahne notwendig. Expander, dünne Schnüre oder Gummispanner taugen nicht zur Befestigung. Es müssen stabile Zurr- und Spanngurte verwendet werden, die im Fachhandel erhältlich sind. Zu beachten ist in jedem Fall, dass das zusätzliche Gewicht die Fahreigenschaften des Wagens verändert. Besonders in Kurven und beim Beschleunigen oder Bremsen ist deshalb Vorsicht geboten.
Sollte sich der Weihnachtsbaum selbstständig machen, drohen zumindest Geldbußen bis zu 75 Euro und ein Punkt in Flensburg - wegen mangelhaft gesicherter Ladung. Wird gar jemand verletzt, macht man sich sogar strafbar. Dazu kommen gegebenenfalls Ersatzforderungen der Betroffenen.
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