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Ulm News, 14.09.2017 18:15

14. September 2017 von Ralf Grimminger
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Berufsausbildung und Flüchtlinge: Landratsamt Neu-Ulm wehrt sich gegen Vorwürfe von Unternehmen


Zu den öffentlich über die Medien erhobenen Vorwürfen vierer Unternehmen aus dem Landkreis Neu-Ulm, das Landratsamt betreibe „Ausbildungsverhinderungspolitik“, erklart die Behörde: Es ist unzutreffend, dass das staatliche Landratsamt die Integration von Flüchtlingen über Berufsausbildungsverhältnisse behindert. 

„Wir haben bisher von 30 solcher Anträge zwölf positiv entschieden“, berichtet der Leiter des Fachbereichs „Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht“, Jochen Grotz. Darunter sei fünfmal eine Ausbildungsduldung für solche Flüchtlinge erteilt worden, die schon ausreisepflichtig sind und deren Abschiebung lediglich vorübergehend ausgesetzt war. Die übrigen sieben Fälle beträfen Flüchtlinge, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden. Elf weitere Anträge hätten bislang nicht abschließend bearbeitet werden können, weil die Antragsunterlagen unvollständig seien oder der Antragssteller (Flüchtling) bei seiner Identitätsfeststellung nicht mitwirke.
Letzteres ist der Hauptgrund, warum die Aufnahme einer Berufsausbildung bisweilen scheitert. „Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, muss sich ausweisen können. Das gilt für alle Einwohner“, sagt Karen Beth, die zuständige Seite 2 Verwaltungsjuristin im Landratsamt Neu-Ulm. Nur so sei die öffentliche Sicherheit und Ordnung seitens des Staates zu gewährleisten. Deshalb hat die bayerische Staatsregierung alle Ausländerbehörden im Freistaat angewiesen, dass auf keinen Fall eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden kann, „wenn die Betreffenden über ihre Identität täuschen“. Darunter fällt auch, „wenn sie keinen Nationalpass oder anerkannten ausländischen Passersatz vorlegen und bei der Beschaffung von Heimreisepapieren nicht mitwirken“.
Diese Anweisungen sind bindend, es besteht für die Vollzugsbehörde kein Ermessensspielraum. Über die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, bei diversen Veranstaltungen zum Thema Asyl und auf Einzelanfragen hat das Landratsamt die Unternehmen im Landkreis Neu-Ulm über diese Bestimmungen informiert. Das gilt auch für deren Gründe. Im Übrigen ist es auch für die Unternehmen wichtig, dass sie über die Identität der bei ihnen arbeitenden Menschen Bescheid wissen. Vor allem aber erfordern die staatlichen Sicherheitsbelange, dass in konkreten Fällen eine klare Linie verfolgt wird.
Der Staat muss wissen, wer sich in seinen Grenzen aufhält, sonst kann er seine Bevölkerung nicht schützen. Dies hat nicht zuletzt der Fall Amri gezeigt. Das Landratsamt Neu-Ulm verwahrt sich deshalb gegen die völlig pauschale und verunglimpfende Behauptung, es sei „ein Standortnachteil“. Zudem hat eine Nachfrage beim bayerischen Nachbarlandkreis Günzburg ergeben, dass dieser bei der Genehmigung von Ausbildungsverhältnissen mit Flüchtlingen keineswegs – wie es in der Pressemitteilung der vier Unternehmen heißt – „deutlich lösungsorientierter vorgeht“.
Beim ebenfalls angeführten Alb- Donau-Kreis könnte es allerdings sein, dass etwas weniger restriktiv entschieden wird. Das hängt von den Weisungen der baden-württembergischen Landesregierung ab, die wohl etwas mehr Spielraum gewähren. Dennoch halten die Zahlen der in diesem Jahr abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den IHK-Bezirken, mit denen die vier kritisierenden Unternehmen argumentieren, einer kritischen Prüfung nicht stand.
Die IHK Ulm, die für die Großstadt Ulm, den Alb-Donau- Kreis und den Landkreis Biberach zuständig ist, hat in diesem Jahr 16 Verträge von pro 100.000 Einwohner abgeschlossen (83 Verträge 2017 auf 510.000 Einwohner), beim Landkreis N eu-Ulm sind es 15 pro 100.000 Einwohner (25 Verträge 2017 auf 170.000 Einwohner). Es besteht also kaum ein Unterschied. Die Zahlen der abgeschlossenen Ausbildungsverträge sagen aber nur eingeschränkt etwas über die anschließend von den Ausländerbehörden erlaubten oder nicht erlaubten Ausbildungsverhältnisse von Flüchtlingen aus.
Wie ausgeführt, könnten unterschiedliche Vorgaben der beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg zu voneinander abweichenden Entscheidungen führen. Klargestellt werden muss schließlich, dass die Ausbildungsduldung auch im Landratsamt Neu-Ulm für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilt wird und nicht, wie Ute Mack vom gleichnamigen Autohaus in Senden in der besagten Pressemitteilung behauptet, nur für jeweils drei Monate. „Wenn bei der Firma Mack ein geduldeter Flüchtling arbeitet, der alle drei Monate seine Duldung verlängern lassen muss, dann kann dies kein Fall der Ausbildungsduldung sein“, so der Leiter des Ausländeramts, Jochen Grotz. "Das Landratsamt setzt als Dienstleistungsbehörde auf den gerne kritischen, aber konstruktiven Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. Zu diesem sind wir stets bereit", schreibt Jürgen Bigelmayr, Pressesprecher des Landratsamts Neu-Ulm. 



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