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Ulm News, 22.03.2017 09:00

22. März 2017 von Ralf Grimminger
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„Mehr Bürokratie und weniger Flexibilität für die Wirtschaft“ - Traditionsreiche Ulmer Zeitarbeit-Unternehmen bemängeln Umsetzung der Gesetzesreform


Im Bereich der Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung gelten ab 1. April neue Bestimmungen. Demnach darf ein Zeitarbeiter statt bisher unbefristet nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten. Der Zeitarbeiter muss zudem nach neun Monaten nach dem „equal pay“-Grundsatz gleich bezahlt werden wie die Stammmitarbeiter. Zwischen Ulm, Biberach und Heidenheim sind aktuell etwa 100 Zeitarbeitsunternehmen und deren Mitarbeiter, aber auch tausende Unternehmen in Ulm und Umgebung von der Reform betroffen.

 Zentraler Punkt bei der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, das am 1. April in Kraft tritt, ist die „Begrenzung der maximalen Überlassungsdauer auf 18 Monate“. Das heißt, ein Zeitarbeiter darf – statt wie bisher unbefristet – nur maximal 18 Monate in einem Unternehmen arbeiten. Danach muss er gehen oder vom Betrieb übernommen werden. Einzige Ausnahme: Die Fristen können mit einer Betriebsvereinbarung mit der Gewerkschaft verhandelt und verlängert werden. Problematisch werde diese Begrenzung, so Thomas Schlömp, Inhaber der eingesessenen Ulmer Firma APV Personalservice mit rund 100 Mitarbeitern, im Zusammenhang mit der - ebenfalls neuen – „Equal Pay“- Regelung. Danach muss der Einsatzbetrieb den Zeitarbeiter nach spätestens neun Monaten gleich bezahlen und diesem die gleichen Arbeitsbedingungen gewähren wie einem Stammmitarbeiter in vergleichbarer Position.
„Allerdings ist von der Regierung immer noch nicht genau definiert, welche Leistungen tatsächlich unter equal pay fallen“, moniert Peter Roth, Regionalsprecher Süd-West des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. und geschäftsführender Gesellschafter der tempoZeitarbeit GmbH mit rund 400 Mitarbeitern. Roth weist außerdem auf die drastischen Sanktionen bis hin zum Widerruf der Erlaubnis für die Vermittler hin, sollte die Gleichbehandlung nicht korrekt ausgeführt werden. „Es gibt jetzt mehr Bürokratie und weniger Flexibilität für die Wirtschaft“, betont Thomas Schlömp.
Beispielsweise werde es nun kaum noch möglich sein, einen Zeitarbeitnehmer mit der Befristung auf 18 Monate für klassische Vertretungen wie die volle Eltern- oder Pflegezeit einzusetzen, erläutert Armin Zeller, Landesbeauftragter für Baden-Württemberg des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und Inhaber der Firma „Ulmer Zeitarbeit“. Im höher qualifizierten Bereich werde es problematisch, weil Projekte in Unternehmen meist länger als 18 Monate dauern. „Das ist definitiv kontraproduktiv für die Wirtschaft“, so Roth. Der Arbeiter darf zwar nach mehr als drei Monaten Unterbrechung wieder in der bisherigen Firma eingesetzt werden. „Aber das ist weder für die Zeitarbeitsfirma, den Arbeitnehmer noch für den Betrieb attraktiv“, kritisiert Schlömp. „Die Befristung bietet Zeitarbeitnehmern keine Perspektive“, so Peter Roth.
Zwischen Ulm, Biberach und Heidenheim sind zirka 100 Zeitarbeitsunternehmen aktiv. Der Anteil an Zeitarbeitnehmern beim Anteil der sozialversicherungspflichtigen Zeitarbeitnehmer in der Region an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten liegt derzeit bei zirka 950 000 Menschen, das sind 2,9 Prozent. Der Anteil der Zeitarbeitnehmer an allen Erwerbstätigen beträgt im Durchschnitt 2,7 Prozent. Diese Quote sei seit Jahren nahezu unverändert und gleichzeitig sinke die Arbeitslosenquote weiter, informiert der IGZ-Landesbauftragte Armin Zeller.
„Die Zeitarbeit ist deshalb weder ein Jobkiller noch schafft sie unterbezahlte Jobs“, versichert Peter Roth. Vielmehr ermögliche Zeitarbeit vielen Menschen den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt und Unternehmen eine flexiblere Planung. Die Zeitarbeit unterliegt außerdem dem deutschen Arbeitsrecht. Zeitarbeitsfirmen würden bereits seit 2003 Tariflohn zahlen, der seit drei Jahren auch deutlich über dem Mindestlohn liege, so Zeller.



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