Ulm News, 11.07.2012 12:38
Landratsamt bittet Privatwaldbesitzer: Waldflächen auf Schäden zu kontrollieren
Die Gewitterstürme der vergangenen Tage und Wochen haben im Alb-Donau- Kreis teilweise erhebliche Schäden im Wald verursacht. Nach Schätzungen des Fachdienstes Forst, Naturschutz liegt die Menge des im Landkreis angefallenen Sturmholzes bei rund 10.000 Festmetern. Besonders betroffen sind die Wälder im Bereich Ehingen, Ringingen, Langenau sowie entlang des Donau- und Illertals.
Auf der Albhochfläche und im Südwesten des Kreises sind die Schäden im Wald glücklicherweise gering geblieben. Das Landratsamt bittet die Privatwaldbesitzer, die Waldflächen jetzt auf Sturmschäden zu kontrollieren. Vom Sturm geschädigt wurden überwiegend Einzelbäume oder kleinere Baumgruppen. Auffällig ist der hohe Anteil von abgebrochenen Bäumen. Vielfach sind die Bäume auch stark umgebogen stehen geblieben. Bei der Kontrolle der Waldflächen muss daher der Blick vor allem auch nach oben in den Kronenraum gerichtet werden. Bei der Sturmholzaufarbeitung ist äußerste Vorsicht geboten. Die Stämme stehen teilweise unter erheblicher Spannung, die nur von entsprechend geschulten und geübten Personen richtig eingeschätzt kann. Die Aufarbeitung solcher Stämme sollte Profis überlassen werden. Das rasche Aufarbeiten ist beim Nadelholz nötig, damit die Hölzer nicht von Borkenkäfern befallen werden und somit eine Gefährdung der umliegenden Bestände entsteht. Bei Laubbäumen kann mit der Aufarbeitung auch bis zum Winter gewartet werden. Hier müssen lediglich Straßen und Wege geräumt werden und unmittelbare Gefahren durch instabile Bäume oder Äste in der Nähe von Straßen, Bebauung, Forstwegen und stark besuchten Wanderwegen beseitigt werden (Verkehrssicherung). Die örtlichen Forstrevierleiter und die Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) Ulmer Alb und Alb-Donau-Ulm bieten für die schnelle Bewältigung der Sturmschäden ihre Unterstützung an, etwa bei der Vermittlung von Unternehmen oder der Sortimentsgestaltung. In der nächsten Woche beginnt bereits die Aufarbeitung mit Vollerntern in den betroffenen Gebieten. Wer sich hier bei einem Einsatz anhängen will, sollte sich unmittelbar beim zuständigen Revierleiter melden. Dem örtlichen Revierleiter, oder der Geschäftsführer der FBG sollten die zur Vermarktung kommenden Holzmengen schnell mitgeteilt werden. Das Holz sollte so gelagert werden, dass eine Schutzspritzung gegen Borkenkäfer durchgeführt werden kann. Wiesen eignen sich in der Regel nicht als Lagerplatz, da sie wegen der Mahd zu einer raschen Holzabfuhr zwingen. Bei Wiederaufforstungen werden landesweit Mischkulturen (mind. 40 Prozent Laubholz) mit 70 Prozent der Kosten, Laubholzkulturen (mind. 80 Prozent Laubholz) mit 85 Prozent gefördert. Es gelten Höchstsätze für die förderfähigen Kosten. Weitere Fragen zu diesen Themen beantworten die örtlichen Forstrevierleiter, bzw. die Ansprechpartner der Forstbetriebsgemeinschaften.
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