Ulm News, 11.06.2024 11:53
Hund in aufgeheiztem Auto
Am Montag meldete gegen 13 Uhr ein Zeuge einen Hund in einem geparkten Auto in der Sedelhofgasse in der Ulmer Innenstadt.
Der kleine Mischlingshund saß im Fahrzeug bei spaltweise geöffneten Fenstern ohne Wasser. Deshalb machte sich der Zeuge Sorgen um das Tier und bat die Polizei um Hilfe. Eine Polizeistreife und eine Streife der Polizeihundeführerstaffel kamen vor Ort und sahen nach dem Hund. Laut dem Zeugen stand das Auto bereits 30 Minuten in der prallen Sonne. Durch ein Fenster konnte das Auto geöffnet und der vor Freude hechelnde Hund bei 21 Grad Außentemperatur aus dem Fahrzeug befreit werden. Überhitzungserscheinungen zeigte der Hund nicht. Auch verhielt sich der Hund unauffällig. Das Tier wurde zur Dienststelle transportiert und wenig später von der Besitzerin abgeholt.
Hohe Temperaturen und strahlender Sonnenschein, sie können auch Schattenseiten haben. Besonders wenn Frauchen oder Herrchen ihr Tier im Auto zurücklassen. Besonders für Hunde wird es dort schnell unerträglich: Bei 28 Grad im Freien ist der Innenraum schon nach zehn Minuten 35 Grad heiß, nach einer halben Stunde sind es bereits 50 Grad. Der Kreislauf von Hunden ist wesentlich sensibler als der des Menschen, informiert die Polizei.
Die Temperatur können sie nicht durch Schwitzen ausgleichen, stattdessen hecheln sie. Dabei verlieren die Vierbeiner sehr viel Flüssigkeit, die rasch ersetzt werden muss. Sonst droht dem besten Freund des Menschen ein Kreislaufkollaps, der tödlich enden kann.
Wer im Schatten parkt, muss wissen, dass dieser wandert. Schon bald steht der Wagen wieder in praller Sonne. Die Fenster einen Spalt zu öffnen, genügt nicht. Wer sie weiter offen lässt, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. Deshalb rät die Polizei, keine Tiere im Auto zurück zu lassen, auch nicht für vermeintlich kurze Zeit. Schnell wird man aufgehalten - vielleicht zu lange für das Tier. In solchen Fällen muss mitunter die Polizei das Auto öffnen und den Vierbeiner retten. Dafür muss sie dem Verantwortlichen die Kosten berechnen und meist auch wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz ermitteln.





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