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Ulm News, 30.03.2023 11:30

30. März 2023 von Ralf Grimminger
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Bürgermeisterwahl in Munderkingen wird verschoben


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Beschreibung: In Munderkingen muss die Bürgermeisterwahl um einen Monat verschoben werden.

Fotograf: Pixabay/Symbolfoto

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Die ursprünglich für Sonntag, den 23. April 2023, geplante Wahl des Bürgermeisters von Munderkingen wird verschoben. Die Wahl war nicht rechtzeitig bekanntgemacht worden. Gewählt wird nun am 21. Mai. 

Die Stadt hatte das Landratsamt Alb-Donau-Kreis Anfang dieser Woche schriftlich informiert: Man habe festgestellt, dass die nach § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) erforderliche, formelle amtliche Bekanntmachung der Wahl versehentlich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. Diese wird üblicherweise im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Kommune veröffentlicht. Nach Einschätzung des Kommunal- und Prüfungsdienstes im Landratsamt Alb-Donau- Kreis, der die Rechtsaufsicht über die Kommunen inne hat, liegt dadurch ein Verfahrensfehler in der Bekanntmachung der Wahl vor. Damit die Wahl rechtssicher durchgeführt werden kann, hat der Kommunal- und Prüfungsdienst in enger Abstimmung mit der Stadt Munderkingen entschieden, die Wahl zu verschieben. Nach § 29 KomWG muss eine Absage durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen, wenn während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt wird, wegen dem die Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren hätte für ungültig erklärt werden müssen. Diese Voraussetzungen liegen in diesem Fall vor: Bei der Bekanntmachung der Wahl nach § 3 des Kommunalwahlgesetzes handelt es sich um eine wesentliche Vorschrift, durch die öffentliche Information des Wahlverfahrens gewährleistet wird. Auch das „Nachholen“ der Bekanntmachung ist aus rechtlicher Sicht nicht ausreichend, da die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungsfrist von 34 Tagen vor dem Wahltag nicht mehr eingehalten werden kann. Um diese Frist einzuhalten, hätte die Bekanntmachung bis spätestens 20. März 2023 (also 34 Tage vor dem angesetzten Wahltag 23. April 2023) erfolgen müssen. Daher wird nun ein neuer Wahltermin angesetzt, aus rechtlicher Sicht ist dies eine sogenannte „Wiederholungswahl“. Dabei bleiben die – bis zur Absage des ersten Wahltermins – getroffenen Vorbereitungen wirksam und das Verfahren wird mit der bislang unterbliebenen öffentlichen Bekanntmachung fortgesetzt. Es erfolgt daher keine neue Stellenausschreibung und es gibt keine neue Bewerbungsfrist. Die Wiederholungswahl wird somit mit den drei vorliegenden Bewerbern durchgeführt. Die Bewerber wurden von der Stadt Munderkingen über diese Entscheidung informiert. Der neue Wahltermin muss zeitnah durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung festgelegt werden. Diese Sitzung ist bereits auf Dienstag, den 11. April 2023, terminiert und im Donauboten und auf der Homepage der Stadt öffentlich bekanntgegeben worden. Vorgesehen ist, als neuen Wahltermin, Sonntag, den 21. Mai 2023, zu beschließen.



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