Ulm News, 15.01.2023 14:18
Polizei stoppt alkoholisierte Verkehrsteilnehmer
In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es im Dienstbereich der Polizeiinspektion Neu-Ulm zu mehreren Verkehrsdelikten.
Gegen 23:15 Uhr, wurden zwei jugendliche E-Scooter-Fahrer in der Augsburger Straße in der Neu-Ulmer Innenstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Laufe der Kontrolle konnte Atemalkoholgeruch bei den beiden jungen Männern festgestellt werden. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von jeweils über 0,5 Promille. Auf Grund der Feststellungen wurde die Beiden zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht, wo ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurden die Jugendlichen ihren Eltern übergeben.
Gegen 23:45 Uhr wurde ein weiterer E-Scooter-Fahrer in der Silcherstraße in Neu-Ulm ebenfalls zur Verkehrskontrolle angehalten. Auch bei ihm wurde Atemalkoholgeruch durch die eingesetzten Polizeibeamten festgestellt. Nachdem der Atemalkoholwert ebenfalls über dem Grenzwert von 0,5 Promille lag, wurde auch bei dem Fahrzeugführer auf der Polizeidienststelle in Neu-Ulm ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt.
Um 02:15 Uhr wurde ein Pkw-Fahrer am Augsburger-Tor-Platz in der Neu-Ulmer Innenstadt festgestellt, welcher die Beleuchtung an seinem Fahrzeug nicht eingeschalten hatte. Der Mann wurde in der Folge angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Im Laufe der Kontrolle konnte auch bei diesem Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von über 1,1 Promille. Der Mann wurde in der Folge zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde, sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Gegen 04:30 Uhr wurde ein weiterer Pkw-Führer in der Zeppelinstraße, auf Höhe des Pfaffenweges festgestellt und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Da bei der Kontrolle ebenfalls Alkoholgeruch festgestellt werden konnte, wurde vor Ort ein Alkoholtest durchgeführt, der einen Wert von über 0,5 Promille ergab. Auch bei diesem Fahrzeugführer wurde auf der Dienststelle ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt. Die Weiterfahrten der beanstandeten Verkehrsteilnehmer wurden jeweils unterbunden, die Fahrzeugschlüssel hierzu sichergestellt.
Alle Fahrzeugführer, die über der 0,5 Promille-Grenze lagen, erwartet nun ein Bußgeldverfahren sowie ein Fahrverbot. Gegen den Pkw-Fahrer, der über der 1,1 Promille-Grenze lag, wurde Strafanzeige wegen der begangenen Trunkenheitsfahrt erstattet.



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