Ulm News, 28.11.2021 13:19
Betrunken unterwegs
Betrunken waren mehrere Verkahrsteilnehmer in Neu-Ulm und im Landkreis Neu-Ulm unterwegs und beschäftigten so die Polizei.
Betrunkene Verkehrsteilnehmer in Neu-Ulm
In der Samstagnacht, um 23:36 Uhr, wurden in Neu-Ulm eine 40-jährige E-Scooterfahrerin und ein 32-jähriger E-Scooterfahrer im Bereich der Augsburger Straße zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei der durchgeführten Kontrolle konnte bei der 40-Jährigen sowie dem 32-Jährigen Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte die Feststellung der Beamten und es konnte jeweils ein Wert über der 0,5 Promille-Grenze festgestellt werden. Kurz nach Mitternacht wurde im Bereich der Brückenstraße ein 29-jähriger E-Scooterfahrer zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Auch bei diesem konnte Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein beim 29-Jährigen durchgeführter Atemalkoholtest führte ebenfalls zu einem Wert über der 0,5 Promille-Grenze. Die Weiterfahrt des 29-Jährigen, des 32-Jährigen sowie der 40-Jährigen wurde an Ort und Stelle unterbunden. Alle drei erwartet nun ein Bußgeldverfahren bei denen jedem ein Fahrverbot sowie eine empfindliche Geldbuße droht.
Berauschter Pkw-Fahrer flüchtet vor Polizei
Am Samstag wollte in Illertissen eine Streifenwagenbesatzung, kurz vor 21.00 Uhr, einen schwarzen Pkw Audi, in der Liebigstraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen. Der 19-jährige Fahrer des Audis war damit offensichtlich nicht einverstanden und beschleunigte sein Fahrzeug, um der Kontrolle zu entgehen. Nach kurzer Verfolgungsfahrt gelang es den Beamten den mit vier 18 - 21 jährigen männlichen Heranwachsenden besetzten Audi in der Zähringer Straße zu stoppen. Da beim Fahrzeugführer drogentypischen Anzeichen erkannt wurden, boten die Ordnungshüter ihm einen freiwilligen Drogentest an. Diesen verweigerte der 19-Jährige jedoch. Er musste die Beamten schließlich zur PI Illertissen begleiten und dort eine Blutprobe abgeben. Ihm wurde eine Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt. Sollte die Untersuchung des Blutes Betäubungsmittelkonzentrationen oberhalb der festgelegten Grenzwerte ergeben, wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz gegen den Fahrzeugführer erstattet.
Alkoholisierter Pkw-Fahrer ohne Licht unterwegs
Am Samstag weckte in Illertissen ein 47-jähriger Pkw-Fahrer, gegen 22:30 Uhr, die Aufmerksamkeit einer Streife, da er ohne Abblendlicht im Bereich des Marktplatzes unterwegs war. Bei der folgenden Kontrolle des Fahrzeugführers stellten die Beamten bei ihm Alkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab eine Alkoholkonzentration oberhalb des zulässigen Grenzwertes einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz. Der 47-Jährige musste im Anschluss bei der Polizeiinspektion Illertissen einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durchführen, der den vorherigen Test bestätigte.
Alkoholisierter Fahranfänger
Im Zuge von Fahndungsmaßnahmen wurde in Altenstadt ein 15-jähriger Mofafahrer von zwei Streifenwagenbesatzungen kontrolliert. Dabei bemerkten die Beamten bei ihm Alkoholgeruch. Ein freiwilliger Atemalkoholtest beim Mofafahrer ergab eine geringfügige Alkoholisierung. Da der 15-Jährige allerdings Fahranfänger ist, gilt für ihn der Grenzwert von 0,00 mg/l. Ihn erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz mit der Folge eines Bußgelds von 250,00 Euro und einem Punkt in Flensburg.







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