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Ulm News, 29.10.2021 12:40

29. Oktober 2021 von Ralf Grimminger
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Geheimnis gelüftet: Das kleine Erdmännchen im Tiergarten hat einen Namen


Der Nachwuchs bei den Erdmännchen wächst und gedeiht und macht den Tiergartenmitarbeitern und -besuchern weiterhin große Freude. Noch weiß niemand, ob es ein Erd"männchen" oder Erd"frauchen" ist, aber einen Namen hat das kleine Raubtier nun trotzdem schon bekommen.

"Wir haben uns dieses Mal entschieden, den Tierpaten, die von unserem Förderverein "Freunde des Tiergartens e.V." betreut werden, die Namensvergabe zu überlassen.", so Stefanie Kießling, Leiterin im Tiergarten. So gab es anlässlich des diesjährigen Patentages im September die Aufgabe, demokratisch zwischen fünf Namensvorschlägen zu entscheiden. Zur Auswahl standen drei Vorschläge vom Tiergartenteam und zwei, die dem Tiergarten über regionale Medien zugespielt wurden. Die Mehrheit aller Stimmen, die in Form von Futtertierfiguren abgegeben wurden, bekam ein interner Vorschlag.
Und so steht es nun fest:Das erste Jungtier von "Jala" und "Jack" heißt: "Mika". Um den Namen bei den Tiergartenfans gleich mal bekannter zu machen, hat sich der Tiergarten noch etwas für seine kleinen Gäste überlegt: Die ersten 50 Kinder, die im Rahmen ihres Tiergartenbesuches an der Kasse den korrekten Namen vom kleinen Erdmännchen nennen, erhalten nicht etwa "Süßes oder Saures", sondern eine tolle kuschelige Überraschung. Gesponsert wurde diese Aktion vom Tiergartenträger, der Stadt Ulm.
Neben den Neuzugängen im Tierbestand, bei denen "Mika" und die beiden Affenkinder "Amaru" und "Katu" derzeit im Vordergrund stehen, kommen auch immer wieder Nachfragen zur Folgenutzung des ehemaligen Bärengeheges. Hier gibt es erste Überlegungen, die auch den Besuchern im Vorfeld vorgestellt werden sollen, sobald sie konkreter werden. Allerdings haben Corona und die damit verbundene, notwendige städtische Haushalts-Konsolidierung den weiteren Planungen zunächst einen Strich durch die Rechnung gemacht.
"Das war natürlich schade für uns," meint Kießling dazu, "aber hat auch sein Gutes: Nach dem großen Um-und Neubau können wir zunächst, was Großplanungen betrifft, etwas durchatmen und uns auf notwendige Kleinprojekte an und um die Tierunterkünfte konzentrieren."
Derzeit bekommen z.B. die Aras ein ergänzendes Winterquartier, das Kängurugehege muss nach dem altersbedingten Tod von "Hüpfer" saniert werden und auch in den Affen-Außengehegen müssen Teile der Einrichtung erneuert werden. Nutznießer der Verzögerung beim Großprojekt "Folgenutzung Bärengehege" sind weiterhin die drei Tiergarten-Emus, große Laufvögel, die in freier Wildbahn in Australien beheimatet sind. Diese sind aus dem Kängurugehege in die Großanlage umgezogen, genießen den erweiterten Auslauf und sind sichtlich zufrieden mit ihrer neuen Unterkunft.

Zugang mit 3 G-Regel 

Weiterhin gilt für den Einlass in den Tiergarten die 3 G-Regel. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen, unabhängig von Ferienzeiten. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Neben der 3G-Regelung besteht für alle Besucher weiterhin Maskenpflicht im gesamten Innenbereich und die Notwendigkeit, die gewünschte Einlasszeit über die Tiergarten-Homepage zu reservieren. Nur über die Anmeldung kann der Tiergarten sicherstellen, dass sich auch in Zeiten mit mehr Zulauf, die Besucher gut über den Tag verteilen und es zu keinem Gedränge kommt.
Da der Tiergarten außerhalb der Innenstadt liegt, soll, wer kommt, sicher sein dürfen, auch Einlass zu bekommen. Dies bleibt weiter nur durch die vorherige Anmeldung über die Homepage und die entsprechende Bestätigung möglich.
In den Innenräumen herrscht Maskenpflicht (ab 6 Jahren), und der
Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten. Verzichtet werden muss auf
das Füttern der Tiere des Bauernhofgeheges und kommentierte
Schaufütterungen.



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