Ulm News, 26.07.2021 23:18
Widerspruch oder Veröffentlichung im Adressbuch Ulm/Neu-Ulm
Letztmals ist 2015 ein Adressbuch von Ulm/Neu-Ulm erschienen. Nun plant der Erfurter Heise Medienwerk Verlag, der bundesweit Adressbücher herausgibt, eine Neuauflage.
Dafür wird die Stadt Ulm dem Verlag Ende August - wie es das Bundesmeldegesetz in § 50 Abs. 3 zulässt - Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner*innen der Stadt Ulm zur Verfügung stellen. Der Adressbuchverlag darf diese Daten ausschließlich für eine Veröffentlichung im Adressbuch nutzen. Personen mit Wohnsitz in Ulm, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bis einschließlich Freitag, 27. August 2021, bei den Bürgerdiensten, BD III - Melde- und Ausweiswesen, in der Olgastr. 66, 89073 Ulm, eingelegt werden. Ebenso kann Widerspruch bei den Dienstleistungszentren Böfingen, Eselsberg, Söflingen und Wiblingen oder bei den Ortsverwaltungen eingelegt werden. Der Widerspruch gilt nicht nur einmalig, sondern so lange, bis ihn die betreffende Person selbst widerruft.






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