Ulm News, 08.03.2021 10:40
In Neu-Ulm Einkaufen ohne Anmeldung möglich
Der Landkreis Neu-Ulm hat derzeit eine Infektions-Inzidenz von unter 50. Daher kann in Neu-Ulm der Einzelhandel öffnen und die Kunden können einkaufen, ohne sich anzumelden - wie es beispielsweise in Ulm oder im Alb-Donau-Kreis notwendig ist.
Im Landkreis Neu-Ulm ist ab Montag, 8. März, folgendes gestattet:
Öffnung des Einzehandels
Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche, darüber hinaus ein Kunde je 20 m². Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann. In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal. Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht notwendig.
Öffnung von Galerien und Museen
Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig gewahrt wird. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht notwendig.
Kontaktfreier Sport möglich
Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen ist erlaubt; unter freiem Himmel in Gruppen bis zu 20 Kindern unter 14 Jahre.







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