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Ulm News, 17.12.2020 16:48

17. December 2020 von Thomas Kießling
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Keine Präsenzgottesdienste in Hotspot-Regionen


Gemeinden sollen Besucheransammlungen bei Weihnachtskrippen vermeiden Rottenburg. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart reagiert auf die unverändert hohe Dynamik der Pandemie mit täglich immer höheren Zahlen an Infizierten, Erkrankten und zunehmend mehr Verstorbenen in vielen Regionen und regelt die Gottesdienste in Hotspot-Gebieten neu. 

In den Kirchengemeinden der jeweiligen Land- und Stadtkreise, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 300 Neuansteckungen je 100.000 Einwohner auftritt, ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten (Präsenzgottesdienste) mit Ausnahme von Beerdigungen sowie Nottaufen bis auf weiteres nicht gestattet. Die Feier von Gottesdiensten mit bis zu zehn Mitwirkenden zum Zweck der Live-Übertragung oder zum digitalen Abruf ist weiterhin möglich. Die Regelung gilt solange, bis der oben genannte Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Tagen durchgängig unterschritten wird. Eine Übersicht über das deutlich erweiterte Livestream-Angebot der Diözese gibt es unter www.drs.de/livestreams In Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz unter 300 je 100.000 Einwohner gelten weiterhin die aktuellen Regelungen des Pandemiestufenplans in der Kategorie Lockdown, wie die Maskenpflicht im Gottesdienst, ein Verbot des Gemeindegesangs in Kirchen und im Freien sowie eine Anmeldepflicht. Ist bei Werktags-Gottesdiensten mit Sicherheit nicht zu erwarten, dass mehr Mitfeiernde kommen werden, als dass es Plätze gibt, genügt eine Teilnehmererfassung. Diese ist bei allen Gottesdiensten verpflichtend. Mit Ausnahme von Heiligabend müssen Gottesdienste bis 19.30 Uhr beendet sein und dürfen nicht länger als 60 Minuten dauern. Den Pandemiestufenplan der Diözese und die aktuell gültigen Regeln gibt es im Corona-Dossier unter www.drs.de/corona Nachgeschärft hat die Diözese auch bei der Obergrenze von Gottesdienstteilnehmern. Hier ist die bei Gottesdiensten im Freien geltende Obergrenze von 200 Personen jetzt auch bei Gottesdiensten in Kirchenräumen anzuwenden Dies soll auch dann eingehalten werden, wenn nach den Regeln der geltenden Anordnungen mehr Personen möglich wären. Darüber hinaus weist die Diözese darauf hin, dass bei Weihnachtskrippen in Kirchen dafür zu sorgen ist, dass es zu keiner Ansammlung von Besuchern kommt. Deswegen ist seitens der Gemeinde der Zugang zu Krippen unter Umständen nur während der Gottesdienstzeiten und unter strenger Beachtung des geltenden Hygienekonzepts möglich.



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