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Ulm News, 09.12.2020 13:02

9. December 2020 von Thomas Kießling
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Anzeigen nach Corona-Kontrollen


Mit Schwerpunktkontrollen überprüfte die Polizei am Dienstag, ob sich die Menschen in der Region an die Vorschriften der Corona-Verordnung halten. Das Ergebnis ermutigt: Nur sechs Menschen müssen angezeigt werden. In dieser Woche überprüft die Polizei verstärkt, ob sich die Bürger an die Corona-Regeln halten. 

Insbesondere die Pflicht zum Einhalten des Abstands und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hatten am Dienstag die Polizisten im Blick. Im gesamten Präsidiumsbereich überwachte die Polizei die Einhaltung der Vorschriften im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), hauptsächlich an Bahnsteigen und Bushaltestellen. Denn die Maskenpflicht gilt nicht nur in den Fahrzeugen, sondern bereits auf Bahnsteigen und an Bushaltestellen. Aber auch in Fußgängerbereichen und anderen Plätzen, an denen es gilt, den Mindestabstand einzuhalten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, war die Polizei unterwegs. Dabei kontrollierte sie auch, ob die Anzahl der Personen bei Ansammlungen den derzeit geltenden Vorschriften der Corona-Verordnung entspricht.
Insgesamt etwa 200 Personen wurden am Dienstag von der Polizei angesprochen und darauf ermahnt, sich an die Vorschriften der Corona-Verordnung zu halten. Nur sechs von ihnen, alle in Giengen/Brenz, ließen sich auch von der Polizei nicht belehren. Sie erwarten nun Anzeigen. Das Ergebnis zeige, dass die Corona-Regeln weitgehend Akzeptanz in der Bevölkerung fänden, so die Einschätzung der Polizei. Es sei nur eine kleine Minderheit, die sich nicht daran halte.
In Biberach stellten die Beamten 15 Personen fest, die in den öffentlichen Verkehrsmitteln gegen die Maskenpflicht verstießen, in Laupheim waren es drei. Nach dem Gespräch mit der Polizei setzten die Menschen die Maske auf. Ebenso die 14 Menschen, die die Polizei im Raum Riedlingen ermahnte. (HDH) In Giengen verstießen 20 Personen gegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sechs von ihnen zeigten trotz der Ermahnung der Polizei, der Maskenpflicht nachzukommen, keine Einsicht. Auf sie kommen nun Anzeigen zu. Im Raum Heidenheim waren es 51 Personen, die sich in den Fußgängerbereichen (7), an Geschäften (11) und im oder am Nahverkehr (33) nicht an die Vorschriften hielten. Doch alle kamen der Aufforderung der Polizei, die zu ändern, schnell nach.
 Bei den Kontrollen in Ulm traf die Polizei am und im Nahverkehr 29 Personen ohne Maske an, elf weitere in Ehingen. Alle zeigten schnell Einsicht, als die Polizei sie ansprach. 
In Geislingen hielten sich zwölf Personen nicht an die Maskenpflicht. Sechs weitere Menschen standen auf einem Parkplatz zusammen und verstießen gegen die Regel, nach der sich maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen. Alle ließen sich von der Polizei überzeugen. 
In Göppingen stellte die Polizei insgesamt 25 Verstöße gegen die Maskenpflicht fest: Zwei Menschen waren im ÖPNV unterwegs, zehn in der Fußgängerzone und 13 weitere trugen in der Nähe von Geschäften keine Maske. In Uhingen waren zwölf Menschen ohne Maske im und am ÖPNV, in Eislingen sechs. Nachdem die Polizei die Bürger aufgeklärt hatte, zeigten sie Einsicht und setzten die Mund-Nasen-Bedeckung auf. 
Noch immer steigen die Fallzahlen der mit COVID-19 infizierten Personen an. Die Vorschriften der Corona-VO wurden aus diesem Grund bereits verschärft. So soll das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. 
Der Polizei geht es bei den Kontrollen nicht darum, Verstöße anzuzeigen. In erster Linie ist es die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Sie geht deshalb mit Augenmaß vor und sorgt gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür, dass die Reg eln eingehalten werden. Dabei appellieren die Kontrollierenden zunächst an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Denn die Verstöße sind keine Bagatelldelikte. Vielmehr sind die Regelungen zwingend erforderlich, um Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Jede und jeder Einzelne kann und soll seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten. Wer sich aber auch von der Polizei nicht belehren lässt und die Regeln weiterhin missachtet, muss mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden. Die Polizei wird in der nächsten Zeit die Kontrollen fortsetzen, daneben aber auch weiterhin auf eine breite Prävention und Information, etwa durch Gespräch mit den Menschen, setzen. Zusammen mit ihren Partnern werde die Polizei ihren Teil dazu beitragen, für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in der Region zu sorgen.



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