Ulm News, 06.09.2020 08:00
Neu-Ulmer Hallenbad öffnet am 9. September
Gute Nachrichten für Neu-Ulmer Wasserratten: Am kommenden Mittwoch, 9. September, öffnet das Neu-Ulmer Hallenbad nach knapp sechsmonatiger Schließzeit erstmals wieder für den öffentlichen Badebetrieb. Während der Schließzeit wurde das Hallenbad umgebaut und saniert. Neben den Duschen wurden auch die sanitären Anlagen erneuert. Die Kosten für Umbau und Sanierung belaufen sich auf rund 75 000 Euro.
Coronabedingt darf sich nur eine eingeschränkte Anzahl an Badegästen im Bad
aufhalten. Um einen geregelten Betrieb unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der maximalen Besucherzahl gewährleisten zu können, erfolgt der Einlass der Besucher in zwei Zeitfenstern. Die Badezeit pro
Zeitfenster beträgt jeweils 4 Stunden. Zwischen den Badezeiten wird das Bad, der Umkleide- sowie der Sanitär- und Duschbereich gereinigt und desinfiziert.
Die Voranmeldung für einen Badebesuch ist vorerst nicht erforderlich. Beim Einlass in das Bad müssen die Badegäste ihre personenbezogenen Daten hinterlegen. Die Dampfgrotte bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Aufgrund der reduzierten Badezeit werden die Eintrittspreise angepasst. Der Eintritt beträgt für Erwachsene 3,50 Euro und für Kinder 2 Euro. Das Frauenschwimmen kostet 2 Euro (1,5 Stunden). Für den Warmbadetag wird ein Aufschlag von 0,50 Euro berechnet.
Folgende Öffnungszeiten gelten ab Mittwoch, 9. September
und bis vorerst Sonntag, 3. Oktober 2020:
Montag (Warmbadetag):
1. Zeitfenster: 12 bis 13.30 Uhr Frauenschwimmen
2. Zeitfenster: 14 bis 18 Uhr
Mittwoch
1. Zeitfenster: 9 bis 13 Uhr
2. Zeitfenster 14 bis 18 Uhr
Freitag
1. Zeitfenster: 9 bis 13
2. Zeitfenster: 14 bis 18 Uhr
Samstag
1. Zeitfenster: 10 bis 14 Uhr
2. Zeitfenster: 15 bis 19 Uhr
Sonntag
1. Zeitfenster: 10 bis 14 Uhr
2. Zeitfenster: 15 bis 19 Uhr
Dienstags und donnerstags ist das Bad ausschließlich für Kursangebote wie Kinderschwimmkurse oder Aqua-Fit- Angebote geöffnet. Beim Betreten des Hallenbades und bis zu den Umkleideräumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Darüber hinaus gelten die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln.



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