Ulm News, 11.08.2020 17:58
Telefonbetrüger ergaunert mit Enkeltrick 10 000 Euro
Bereits Ende Juli ist eine betagte Frau aus Burlafingen um 10 000 Euro betrogen worden. Ein bislang unbekannter Täter meldete sich telefonisch bei der Geschädigten und sagte dieser gegenüber, dass ihr Enkel einen Autounfall gehabt hätte.
Der unbekannte Täter forderte von der Frau 10 000 Euro dafür, dass er die Polizei nicht über den Unfall verständige. Ansonsten könnte der Enkel angeblich seinen Führerschein verlieren. Weiterhin fragte der Anrufer die Geschädigte, ob sie Schmuck im Haus habe. Die Frau holte daraufhin die geforderten 10 000 Euro von der Bank, da sie im Glauben war, ihrem Enkel zu helfen. Das Geld wurde letzten Endes durch einen vom unbekannten Anrufer beauftragten Geldabholer am Wohnort der Geschädigten in Empfang genommen. Eine Woche nach der Tat hatte die Geschädigte Kontakt zu ihrem tatsächlichen Enkel, wobei sich herausstellte, dass dieser gar keinen Unfall hatte. Daraufhin wurde unmittelbar Anzeige bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm erstattet. Die weiteren Ermittlungen wurden durch die Kriminalpolizei Neu-Ulm übernommen.
Obwohl die Fälle selten mit einer tatsächlichen Geldübergabe enden, so wurden im Jahr 2019 im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West 311 Fälle gemeldet. Davon waren 13 erfolgreich. Für den Landkreis Neu-Ulm registrierte die Polizei 117 Fälle, zwei davon waren erfolgreich. Dabei ergaunerten die Betrüger rund einhunderttausend Euro. 2020 verzeichnete das Präsidium im Zuständigkeitsbereich bereits 77 Anrufe, auch hier waren bislang zwei von Erfolg gekrönt. Dreißig dieser Anrufe gingen im Landkreis Neu-Ulm ein und beide Geldübergaben stammen ebenfalls aus der Region. Bislang entstand dabei ein Betrugsschaden in Höhe von etwa 40.000 Euro. In diesem Zusammenhang weist die Kriminalpolizei darauf hin, dass bei Anrufen von angeblichen Verwandten mit Geldforderungen immer Vorsicht geboten ist. Es sollten auch keine Informationen über Vermögensverhältnisse oder Wertgegenstände im Haushalt telefonisch herausgegeben werden. Im Zweifel sollte das Telefonat beendet werden und die Verwandtschaft unter der bekannten Rufnummer zurückgerufen werden.





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