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Ulm News, 29.06.2020 21:54

29. Juni 2020 von Thomas Kießling
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Zehn Coronavirus-Infektionen: In Neu-Ulm, Senden und Vöhringen 98 Kinder und Erwachsene in Quarantäne


Im Landkreis Neu-Ulm gibt es aktuell zehn bestätigte Fälle für eine Coronavirus-Infektion. Unter den Infizierten sind Schul- und Kindergartenkinder aus Neu-Ulm. Ebenfalls wurden Kindergartengruppen in Senden und Vöhrungen  getestet und in Quarantäne geschickt. Insgesamt befinden sich im Zusammenhang mit diesen Fällen in Neu-Ulm, Senden und Vöhringen 98 Personen in Quarantäne.

Im Landkreis Neu-Ulm gibt es aktuell zehn bestätigte Fälle für eine Coronavirus-Infektion. Damit sind im Vergleich zum vergangenen  Freitag drei Neu-Infektionen hinzugekommen. Von den bestätigten Fällen befindet sich keine Person in klinischer Behandlung. Insgesamt sind in den letzten sieben Tagen sieben neue Fälle hinzugekommen. Unter den bestätigten Fällen befinden sich auch Schul- bzw. Kindergartenkinder, weshalb die jeweiligen Gruppen in Quarantäne geschickt wurden. Das berichteten heute Landrat Thorsten Freudenberger, der Öffentliche Gesundheitsdienst und das Staatliche Schulamt im Rahmen einer Pressekonferenz. 
Jeweils ein bestätigter Fall ist in zwei Klassen der Grundschule Neu-Ulm Weststadt aufgetreten. Die jeweiligen Schulgruppen befinden sich deshalb in Quarantäne. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls eine Hortgruppe in der Weststadt in Quarantäne geschickt, da die Kinder aus den betroffenen Grundschulklassen auch die Hortgruppe besucht haben. Testungen wurden veranlasst und die Ergebnisse hierzu haben ergeben, dass sich kein weiteres Kind mit dem Virus angesteckt hat. Einen bestätigten positiven Fall gibt es in einer Grundschulklasse in Senden. Die betroffene Schulgruppe wurde ebenfalls in Quarantäne geschickt.
Ebenfalls vorsorglich in Quarantäne geschickt wurde in diesem Zusammenhang eine Kindergartengruppe in Senden, da ein Geschwisterkind den Kindergarten besucht. Einen weiteren bestätigten Fall gibt es in einem Kindergarten in Vöhringen. Die betroffen Gruppe befindet sich ebenfalls in Quarantäne. Für Senden und Vöhringen wurden ebenfalls Testungen veranlasst. Die Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.
Insgesamt befinden sich im Zusammenhang mit diesen Fällen in Neu-Ulm, Senden und Vöhringen 98 Personen in Quarantäne.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landratsamt Neu-Ulm haben in den vergangen Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet, die Infektionsketten nachzuverfogen und Kontaktpersonen zu ermitteln. „Es besteht kein Grund zur Panik, aber wir sind sensibilisiert und nach wie vor wachsam“, sind sich Landrat Thorsten Freudenberger, Dr. Stephanie Kurz vom Öffentlichen Gesundheitsdienst und Dr. Ansgar Batzner vom Staatlichen Schulamt einig. Generell sollte darauf geachtet werden, Kinder, die Symptome aufweisen, nicht in die Einrichtung zu schicken, sondern den jeweiligen Arzt erst einmal telefonisch zu kontaktieren. Dann sollte abgeklärt werden, ob es sich um eine Infektion mit dem Coronavirus oder eine andere Erkrankung handelt.
Ein weiterer wichtiger Hinweis betrifft – nicht nur mit Blick auf die Sommerferien – das Reisen: Zum 15. Juni hat das Auswärtige Amt die weltweite Reisewarnung für EU-Länder, Schengen-Staaten und Großbritannien aufgehoben. Die allgemeine Reisewarnung wird durch spezifische Reisehinweise für einzelne Länder und Regionen ersetzt. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuellen Voraussetzungen und Regelungen in der jeweiligen Zielregion sowie die damit verbundenen Bedingungen für eine Wiedereinreise in Deutschland bzw. Bayern erkundigen.
Wer in Bayern aus einem Land bzw. einer Region einreist, das laut Robert Koch Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist, muss sich umgehend 14 Tage in Quarantäne begeben und eine E-Mail schreiben an gewerberecht@lra.neu-ulm.de. Dabei müssen die Kontaktdaten, das Einreisedatum und das Land/die Region, aus der man eingereist ist, angegeben werden. Eine Ausnahme von dieser Quarantänepflicht kann bestehen, wenn d er jeweilige Einreisende durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen kann, dass er nicht mit SARS-CoV-2 infiziert ist (bzw. zum Zeitpunkt der Testung kein SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte).



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