Ulm News, 29.06.2020 16:59
Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe: Anträge ab Mittwoch möglich
Ab Mittwoch, 1. Juli, können Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe die branchenspezifische Stabilisierungshilfe Corona beantragen. Mit dem zweiten Förderprogramm werden gastronomische Betriebe unterstützt, die aufgrund der Beschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Probleme geraten sind.
„Mit der Stabilisie- rungshilfe Corona erhält das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Hotel- und Gaststättengewerbe eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für wei- tere drei Monate. Für viele Betriebe ist die wirtschaftliche Situation nach wie vor dramatisch. Dass heute nun die Details vorgestellt worden sind, auf die bereits alle gewar- tet haben, ist eine sehr gute Nachricht“, teilt Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm, mit. Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Sozialun- ternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Freiberufler und Soloselbstständige im Haupterwerb tätig sein. Das bedeutet, dass ihr Unternehmen mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tätigkeiten in der Branche erwirtschaf- tet. Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid ihres Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochladen. Das Antragsformular und die steuerberaterliche Bescheinigung stehen ab Mittwoch auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung. Der Zuschuss wird erst nach erfolgreicher Prüfung auf das in dem Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Die Kammern sind für die Vorprüfung der Angaben zuständig, die L-Bank führt die Bewilligung und Auszahlung durch.
„Wir freuen uns, das Land erneut unterstützen zu können. Be- reits für die Prüfung der Soforthilfeanträge konnten wir ein Team mit entsprechender Expertise aufbauen“, betont Deinhard. Die IHK Ulm gibt Hilfestellung beim Feststellen der An- tragsberechtigung und beim Beantragen selbst. Hierfür ist eine Hotline unter Tel. 0731 173-333 geschaltet.
„Wir bereiten uns nun auf die eingehenden Anfragen und Anträge unserer Mitgliedsunternehmen vor, um diese bestmöglich zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass das Geld auch schnell bei ihnen ankommt“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer abschließend.




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