Ulm News, 18.06.2020 12:37
Mehr notwendig als härtere Strafen: Ulmer Professor Jörg Fegert veröffentlicht zehn Thesen zu sexuellem Missbrauch
Professor Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, nahm am Donnerstag an einem Expertengespräch mit Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und dem unabhängigen Beauftragten Johannes Wilhelm Rörig zum Thema „sexueller Missbrauch“ in Berlin teil.
In den letzten Jahren sind vermehrt Fälle sexuellen Missbrauches an Kindern und Jugendlichen öffentlich geworden und haben große Bestürzung in Bevölkerung und Politik ausgelöst. In diesem Zusammenhang steht auch die aktuelle Debatte über eine Strafverschärfung für Täter*innen. Professor Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, nahm am Donnerstag an einem Expertengespräch mit Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und dem unabhängigen Beauftragten Johannes Wilhelm Rörig zum Thema „sexueller Missbrauch“ in Berlin teil. Aus diesem Anlass hat der renommierte Experte zehn Thesen formuliert, die deutlich machen, dass eine Strafverschärfung allein keine geeignete Maßnahme als Reaktion auf sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen sein kann.
Dem Präsidenten der Deutschen Traumastiftung und Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats in Familienfragen geht es darum, dass den Betroffenen mehr Beachtung geschenkt wird. „Wir wollen psychisches Leid sowie körperliche und psychische Langzeitfolgen durch Prävention und geeignete Intervention mindern. Es ist wichtig, dass Betroffene und ihre Interessen bei politischen Debatten im Fokus stehen und nicht allein die Täter und Täterinnen und ihre abscheulichen Taten“, erklärt Professor Jörg Fegert. Die weit verbreitete Annahme, dass Opfer sexuellen Missbrauchs, zwangsläufig für ihr Leben geschädigt seien, verkürze die Argumentation auf die scheinbar präventive Wirkung einer Strafverschärfung.
In seinem Thesenpapier thematisiert Professor Jörg Fegert beispielsweise gesetzliche Grundlagen für den Kinderschutz und deren oft unzureichende Umsetzung, die Bedeutung des interdisziplinären Vorgehens in Kinderschutzfällen und die Verbesserung des Zugangs zu Hilfsangeboten. Weiterhin sei es wichtig, individuelle Schutzkonzepte zu entwickeln und Fachkräfte besser auszubilden und zu beraten.
Das Thesenpapier „Sexueller Missbrauch: Strafverschärfung allein bringt nichts – 10 Thesen die betroffene Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen“ kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/default/05_Uber- uns/Thesenpapier_Kinderschutz_Prof._Joerg_Fegert.pdf
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