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Ulm News, 05.06.2020 16:13

5. Juni 2020 von Thomas Kießling
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Konzerte und Aufführungen ab 19. Juni: Theater Ulm spielt wieder unter Corona-Auflagen


Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg  sind auch am Theater Ulm Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmenden ab Juni wieder erlaubt. Nach der corona-bedingten Schließung seit Mitte März lädt das Theater ab dem 19. Juni wieder zu Vorstellungen und Konzerten ein. 

Im Foyer und auf der Bühne des Großen Hauses werden bis zum 19. Juli 2020 immer freitags, samstags und sonntags etwa  einstündige abwechslungsreiche Programme aller Sparten gezeigt. Damit trägt das Theater unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes zur schrittweisen Öffnung des kulturellen Lebens in der Stadt bei. Zum Auftakt dieses "Zwischenspiels" gibt es am 19. Juni um 20 Uhr im Großen Haus unter dem Titel "Ihr naht Euch wieder ..." ein spartenübergreifendes Programm als künstlerische Einladung an das Ulmer Publikum, das Theater wieder zu besuchen.
Am Samstag, 20. Juni, um 19.30 Uhr präsentiert Sopranistin Maryna Zubko im Foyer, am Klavier begleitet von Giovanni Piana, den Liederabend "Als mir Dein Lied erklang" mit Werken u. a. von Richard Strauss und Sergej Rachmaninow. Kammermusik von Ludwig van Beethoven und Dmitri Schostakowitsch erklingt am Sonntag,  21. Juni, um 11 Uhr im Foyer.
Der Kartenvorverkauf (Großes Haus: 22 €, ermäßigt 14 € / Foyer: 16 €, ermäßigt 11 €) für das Auftaktwochenende und alle weiteren Veranstaltungen bis Spielzeitende beginnt am Montag, dem 8. Juni 2020. Ab diesem Tag öffnet auch die Theaterkasse wieder zu den üblichen Zeiten.
Tickets sind ebenfalls online unter www.theater-ulm.de erhältlich. Für den Neustart des Vorstellungsbetriebs am Theater ist die strikte Einhaltung behördlicher Auflagen notwendig.
Beim Kartenkauf sind zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten der Theaterbesucher und -besucherinnen vorübergehend zu speichern. Um den bestmöglichen Schutz des Publikums zu gewährleisten, werden alle Bereiche des Hauses, insbesondere die öffentlich zugänglichen Zonen, regelmäßig desinfiziert und gereinigt, einschließlich der Bestuhlung, Türgriffe und Flächen. Desinfektionsmittelspender werden bereitgestellt, die Eintrittskarten werden kontaktlos kontrolliert. In den Foyers ist ein Wegesystem ausgeschildert, um die Wahrung des Abstands zwischen den einzelnen Besucherinnen und Besuchern zu ermöglichen. Im Theater gilt zum gegenseitigen Schutz eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nase- Bedeckung. Diese muss getragen werden, bis der Sitzplatz erreicht ist und die jeweilige Vorstellung begonnen hat.
Während der Vorstellung darf die Mund- und Nasebedeckung abgelegt werden. Nach Vorstellungsende und beim Verlasses des Sitzplatzes bzw. des Theaters ist die Mund- und Nasebedeckung wieder anzulegen. Bei Vorliegen folgender Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, infektbedingte Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Schwächegefühl, Geruchs- /Geschmacksstörung) bittet das Theater Ulm unbedingt auf den Theaterbesuch zu verzichten. Gleiches gilt für den Fall, dass Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person besteht bzw. bestanden hat, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind. Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen und zum Theaterprogramm im Juni und Juli sind auf der Webseite des Theaters www.theater-ulm.de zu finden.



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