Ulm News, 14.05.2020 14:30
Stadt Neu-Ulm unterstützt lokale Gastronomen: Mehr Sitzplätze im Freien möglich
Die Stadt Neu-Ulm unterstützt die örtlichen Gastronomen in Zeiten der Corona-Pandemie: Um die aufgrund der Abstandsregeln wegfallenden Sitzplätze kompensieren zu können, erhalten Gastronomen die Möglichkeit, die Flächen ihrer Außengastronomie zu erweitern beziehungsweise auch neue Flächen für eine Außenbewirtschaftung auszuweisen. Ab Montag, 18. Mai, haben Gastronomiebetriebe in Bayern die Möglichkeit, ihre Außenbereiche wieder zu öffnen. Innenbereiche von Speisegaststätten können voraussichtlich
ab dem 25. Mai wieder geöffnet werden. In Baden-Württemberg dürfen die Gastronomen am 18. Mai innen wie außen starten.
Darüber hinaus verzichtet die Stadt Neu-Ulm in diesem Jahr auf die fälligen Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie. Ein Verzicht auf die Gebühren ist dann möglich, wenn für die Ausübung der Sondernutzung ein öffentliches Interesse vorliegt. „Unsere Aufgabe als Verwaltung ist es, die Attraktivität unserer Innenstadt und auch der Stadtteile zu erhalten. Zur Attraktivität einer Stadt gehört auch eine möglichst vielfältige gastronomische Szene. Ein öffentliches Interesse ist also absolut gegeben und rechtfertigt auch den einmaligen Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren“, so Neu-Ulms Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger.
Auch das Aufstellen von Hinweistafeln soll kostenfrei möglich sein, sofern mit den Tafeln auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen hingewiesen wird. Diese Maßnahmen gelten einmalig im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 31. Dezember 2020. „Wir helfen, wo wir können. Was genehmigungsfähig ist, wird auch genehmigt werden“, so Albsteiger. Denn gerade der Gastronomiebereich sei von der Corona-Krise besonders schwer getroffen worden. Anliegen der Stadt sei es daher, möglichst vielen Unternehmen im Stadtgebiet eine realistische Chance zu bieten, ihre Betriebe auch in Zukunft fortführen zu können.
Die Stadt steht hierbei in engem Austausch mit dem Verein „Wir in Neu-Ulm“ (WIN), der sich intensiv in die Überlegungen eingebracht hat, wie der örtlichen Gastronomie ein Weg aus der Krise und hinein in die Normalität ermöglicht werden kann.
Darüber hinaus hat sich Katrin Albsteiger auch mit ihrem Ulmer Amtskollegen Gunter Czisch abgestimmt. „Das Vorgehen der Städte Ulm und Neu-Ulm wird hier im Wesentlich gleich sein. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Gastronomen in der Doppelstadt in dieser Krise nach Möglichkeit bestmöglich zu unterstützen“.
Die Stadt Neu-Ulm informiert die ansässigen Gastronomen in den kommenden Tagen schriftlich über die geplanten Hilfsmaßnahmen. Betriebe, die vom Angebot der Ausweisung oder Erweiterung der Außenbewirtschaftungsflächen Gebrauch machen möchten, können ab sofort schriftlich einen Antrag beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung stellen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass jede Aufstockung der Sitzkapazitäten im Außenbereich im Einzelfall geprüft werden muss und keine pauschale Genehmigung ausgestellt werden kann. Erweiterungen und Neuausweisungen sind jeweils Einzelfallentscheidungen und können nicht grundsätzlich genehmigt werden. Genehmigungen hängen von den örtlichen Begebenheiten und den zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ab. Voraussetzung für eine Genehmigung ist in jedem Fall, dass die Verkehrssicherheit für die gastronomisch genutzten Flächen und auch die Umgebung gewährleistet ist.








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