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Ulm News, 18.03.2020 17:01

18. März 2020 von Thomas Kießling
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Land verschärft infektionsschützende Maßnahmen


Die seit Mittwoch, 18. März, geltende neue Verordnung des Landes verschärft nochmals die Maßnahmen, mit denen versucht wird, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die die Stadt nun umsetzt. Dazu gehört neben der Schließung von Einrichtungen und Geschäften auch ein Verbot von Versammlungen. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, sowie Schulen sollen bis zum 19. April geschlossen bleiben, Versammlungen und Veranstaltungen bleiben sogar bis zum 15. Juni untersagt. Das Land behält sich generell vor, Regelungen zu ändern.

„Das ist ein staatlicher Eingriff in das öffentliche und private Leben, wie es ihn in der Bundesrepublik noch nie gegeben hat“, sagt Oberbürgermeister Gunter Czisch. „Aber es gibt derzeit keine Alternative.“ Zwar sei die Zahl der Infizierten in Ulm und im Alb-Donau-Kreis noch weit weniger dramatisch als in vielen anderen Teilen des Landes, aber auch hier zeichne sich ein rascher Anstieg ab. Bund und Länder hätten daher ihre Strategie geändert. Oberstes Ziel sei es nun, das öffentliche Leben einzuschränken, um so dem Gesundheitssystem Zeit zu verschaffen, sich auf die Behandlung einer großen Zahl von schwer erkrankten Personen einzustellen.
„Der Preis dafür ist hoch und ich weiß, dass unser Vorgehen vielen vieles abverlangt. Auf der anderen Seite aber steht die berechtigte Befürchtung, dass es ansonsten zu sehr vielen Todesfällen kommt. Wir alles kennen die aktuellen Bilder aus Norditalien, wo die Krankenversorgung zusammenbricht“, betont Czisch. „Ich weiß, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger nun um ihre und die Gesundheit ihrer Angehörigen sorgen. Und mir ist klar, dass es daneben noch Sorgen und Ängste ganz anderer Art gibt, nämlich bei denen, die um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten. Die Landesregierung bereitet Direkthilfen in Milliardenhöhe vor, um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbstständigen unter die Arme zu greifen und um eine Welle von Insolvenzen zu verhindern. Auch der Bund hat signalisiert, dass niemand fallen gelassen werde.“
Trotzdem: „Es wird hart, daran besteht kein Zweifel. Aber wir dürfen weder kopflos reagieren, noch mutlos handeln. Was wir in dieser Extremsituation brauchen, ist eigentlich eine Ulmer Tugend, die heißt: besonnen, verantwortungsvoll und vernünftig zu handeln.“

Schnelle Virus-Ausbreitung im Land

In Baden-Württemberg breitet sich das Corona-Virus schnell weiter aus. Daher haben Bund und Länder Ende letzter Woche in Absprache mit Virologen und Infektionsschutzexperten einen grundlegenden Strategiewechsel eingeleitet: Oberstes Ziel ist es jetzt, die medizinische Infrastruktur und
das Gesundheitswesen in die Lage zu versetzen, eine große Zahl an schwer Erkrankten adäquat zu versorgen.

Versorgung im Land

Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, etc. bleiben ausdrücklich geöffnet
Die Dinge des täglichen Bedarfs stehen nach wie vor zur Verfügung.  
Laut Lebensmittelverband arbeiten die Logistikketten unter Volllast, aber sie
funktionieren.

Versammlungen verboten bis 15. Juni

Versammlungen und sonstige Veranstaltungen werden untersagt - unabhängig von der Teilnehmendenzahl. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Es gilt auch für Vereine, Sport- und Freizeitangebote, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen. Diese Regelung gilt bis zum 15. Juni.
Bis zum 19. April wird der Betrieb von einer Vielzahl an Einrichtungen des öffentlichen Lebens, des Einzelhandels, der Gastronomie und sonstiger Sport- und Freizeitanlagen untersagt. Auch die Nutzung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen ist verboten.

Eingeschränkter Betrieb von Speiserestaurants

Der Betrieb von Schank- und Speisegaststätten sowie Mensen wird bis zum 19. April gleichfalls eingeschränkt und erlaubt, wenn zwischen den Tischen für die Gäste ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet ist, bei Stehplätzen ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und die  Öffnungszeiten auf 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschränkt werden.



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