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Ulm News, 17.03.2020 16:24

17. March 2020 von Thomas Kießling
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Epidemie schlägt Datenschutz


Um die rasche Ausbreitung des Corona-Virus im Stadtkreis Ulm einzudämmen, gelten in Ulm für Speiserestaurants neue Regeln. Unter anderem muss der Gastronom "in geeigneter Weise sicherstellen, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben". 

Seit 16. März 2020 sind aufgrund der Ulmer Allgemeinverfügung öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen und im Freien auf maximal 100 Teilnehmende begrenzt. Darüber hinaus werden Diskotheken, Clubs, Bars und Tanzlokale geschlossen. Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater sowie Kinos.
Auf der Liste stehen außerdem Sporthallen und Fitnessstudios, Schwimm- und Hallenbäder, Saunen, Jugendhäuser, Tiergarten und Jugendfarm, öffentliche Bibliotheken, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionsbetriebe. Erlaubt bleiben Wochenmärkte sowie der Betrieb von Speisewirtschaften, Betriebskantinen sowie von Imbissen und Lieferservices. Ausgenommen von diesem Verbot sind außerdem Hotels, Gasthäuser, Pensionen und Herbergen, wenn dort ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. 
Aufgrund der Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist zudem ab 17. März der Betrieb der Betrieb von Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, verboten.

1,5 Meter Abstand im Restaurant

Darüber hinaus gilt für Speisegaststätten, dass Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Zudem sollen Stehplätze so gestaltet sein, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.  
Schließlich muss auch  "in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben".
Deswegen wird nun - je nach Ulmer Lokalität - dem Gast ein fotografierter Zettel vorgelegt, in dem der Gast seine Adresse einzutragen hat oder es wird die Vorlage des Personalausweise verlangt.
In Ulm dürfen Speiserestaurants - nicht wie von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag erklärt - derzeit länger als bis 18 Uhr geöffnet sein. Zu dieser Regelung bedarf es erst noch eine Verfügung von Land und Stadt, die voraussichtlich in den nächsten Tagen in Kraft tritt. 



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