Ulm News, 12.03.2020 17:36
Landkreis Neu-Ulm untersagt Veranstaltungen ab 500 Personen
Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern, untersagt das Landratsamt Neu-Ulm Veranstaltungen ab 500 Personen. Hierzu erlässt das Landratsamt Neu-Ulm eine entsprechende Allgemeinverfügung. Ziel ist es, das Risiko für eine Ansteckung zu vermindern sowie Infektionsketten zu unterbrechen.
Bereits seit Mittwoch sind Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern in Bayern untersagt. Das hat die Bayerische Staatsregierung am Dienstag, 10. März, beschlossen. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen liegt die Entscheidung weiter bei jedem Einzelnen, ob er diese abhält oder besucht. Veranstalter werden deshalb gebeten, ihre jeweilige Veranstaltung im Landkreis Neu-Ulm gemäß der Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu prüfen und Veranstaltungen im Zweifel abzusagen. Das Landratsamt bittet zudem jeden Einzelnen abzuwägen,
was ihm im Alltag so wichtig ist, dass er darauf in nächster
Zeit nicht verzichten möchte. Auch für diese Maßnahme
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bitten wir um Verständnis. Allerdings genießt der
Gesundheitsschutz höchste Priorität.



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