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Ulm News, 27.03.2011 14:00

27. March 2011 von Thomas Kießling
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Öffentliches Urinieren führt ins Gefängnis


Das hätte sich ein 29-Jähriger auch nicht träumen lassen, dass er wegen einer Ordnungswidrigkeit ins Gefängnis muss. Der junge Mann pinkelte am frühen Sonntagmorgen in einem Hauseingang in der Innenstadt, was bekanntermaßen verboten und höchst unanständig ist.

Eine Polizeistreife bemerkte das Treiben des Mannes und notierte deshalb seine Personalien. Die weitere Überprüfung ergab, dass gegen den 29-Jährigen ein Haftbefehl vorlag, weshalb ihn die Beamten festnahmen und am Morgen in eine Haftanstalt einlieferten.

 



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