Ulm News, 24.11.2019 12:52
Ohne Führerschein und Zulassung
Bei der Hinterherfahrt merkten die Polizisten im Streifenwagen, dass an dem Zweirad vor ihnen etwas faul ist.
Offensichtlich zu schnell war das Kleinkraftrad, das über eine Strecke von etwa 1,5km mit mehr als 50 km/h vor einem Ehinger Streifenwagen herfuhr. Dies veranlasste die beiden Polizisten zu einer Verkehrskontrolle. Auf das Anhaltesignal reagierte der Fahrer zunächst nur damit, dass er seine Geschwindigkeit auf die für das Gefährt zulässigen 25km/h reduzierte. Erst nach einiger Zeit hielt er dann an. Bei der nun folgenden Kontrolle räumte der erst 14 Jahre alte Fahrer ein, dass er für sein Zweirad keinen Führerschein besitzt. Dieser wäre notwendig, um das Kleinkraftrad überhaupt fahren zu dürfen. Wie sich weiter herausstellte war vermutlich die eigentlich vorgeschriebene Drosselung auf 25 km/h entfernt worden. Durch den nicht genehmigten Umbau verlor die das Zweirad die Mofazulassung und war somit nicht versichert. Jetzt muss sich nicht nur der junge Fahrer sonder auch sein Vater, der Fahrzeughalter ist, wegen verschiedener Verkehrsstraftaten verantworten.



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