Ulm News, 31.10.2019 10:46
Festnahme zweier junger Männer löst größeren Polizeieinsatz aus
Zwei aggressive 16-Jährige haben am frühen Donnerstagmorgen gegen 00:30 Uhr einen Polizeieinsatz am Hauptbahnhof Ulm ausgelöst.
Die beiden Jugendlichen mit afghanischer und irakischer Staatsangehörigkeit waren zunächst durch ihr aggressives Verhalten aufgefallen, als ein Zugbegleiter die jungen Männer in einem Regionalexpress von Stuttgart nach Ulm ohne Fahrschein feststellte. Bei Eintreffen am Ulmer Hauptbahnhof wurden sie durch eine alarmierte Streife der Bundespolizei auf das Polizeirevier verbracht. Da die Eltern der beiden Minderjährigen zunächst nicht erreicht werden konnten, sollten diese an eine Jugendeinrichtung überstellt werden. Der irakische Staatsangehörige beleidigte daraufhin die Beamten, fertigte Bild- und Tonaufzeichnungen der Bundespolizisten an und sendete diese wohl nach derzeitigen Ermittlungsstand an einen Bekannten. Unvermittelt versuchte sein afghanischer Begleiter sich selbst zu verletzen und musste in der Folge fixiert werden. Hierbei leistete er Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen, indem er sich mit Schlägen und Tritten gegen die Fixierung wehrte.
Eine Gruppe von etwa fünf bis acht Personen hatte sich zwischenzeitlich vor dem Polizeirevier versammelt und versuchte mit Gewalt in dieses einzudringen. Erst nach Eintreffen von unterstützenden Streifen der Landespolizei flüchtete die Personengruppe in Richtung Innenstadt und konnte trotz Nahbereichsfahndung zunächst nicht mehr angetroffen werden. Im Rahmen der Widerstandshandlung verletzte sich einer der eingesetzten Bundespolizisten am Knie.
Der polizeibekannte afghanische Staatsangehörige zog sich eine Schürfwunde an der Unterlippe zu und wurde durch Rettungskräfte behandelt. Aufgrund seiner Selbstverletzungshandlungen wurde er anschließend in einer Fachklinik vorgestellt. Sein irakischer Begleiter konnte nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten wieder entlassen werden. Die Bundespolizei hat nun u.a. die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie der versuchten Gefangenenbefreiung aufgenommen.
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