Ulm News, 08.03.2011 21:30
Getrunken und gefahren
Berauschte Fahrer und Fahrerinnen musste die Polizei am Montagabend und der folgenden Nacht in Ulm, Blaustein und Ehingen aus dem Verkehr ziehen. Zwei sehen Strafverfahren und dem Entzug der Fahrerlaubnis entgegen, die beiden anderen erwarten Bußgeldverfahren und Fahrverbote.
Um 17 Uhr rammte eine Fiatfahrerin in Ulm-Lehr einen geparkten Suzuki. Der Wagen stand in der Öschwende nach einer Kurve. Die 28-jährige Verursacherin verletzte sich bei dem Aufprall leicht. Sie musste neben einer Blutprobe den Führschein abgeben und sieht einer Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung entgegen. Die Schäden an den Autos schätzt die Polizei auf 6000 Euro.
Mindestens ein Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld sowie vier Punkte erwarten einen 45-Jährigen. Ihn kontrollierte die Polizei kurz nach 1:00 Uhr in der Furttenbachstraße. Ein Alkoholtest zeigte, dass der Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm die 0,5-Promille-Grenze verletzt hatte.
Dieselben Konsequenzen treffen auch einen 40-Jährigen aus dem Alb-Donau-Kreis nach einer Verkehrskontrolle in Ehingen-Volkersheim. Dort bat ihn die Polizei gegen 0:20 Uhr zum Alkoholtest, der einen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze an den Tag brachte.
Durch einen Zick-Zack-Kurz machte eine Autofahrerin in Blaustein auf ihre Fahruntüchtigkeit aufmerksam. Die Polizei stoppte sie deshalb gegen 21:45 Uhr in der in Lindenstraße. Die 60-Jährige musste eine Blutprobe und ihren Führerschein abgeben und sieht einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen.
Die 0,5-Promille-Grenze kennen fast alle. Verstöße ziehen Fahrverbote, Punkte und empfindliche Bußgelder nach sich. Weniger bekannt ist, dass man sich als Fahrer bereits ab 0,3-Promille strafbar macht, wenn Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit hinzukommen. Dann wird wegen einer Straftat ermittelt und regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen.





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