Ulm News, 14.03.2019 12:16
Ticketkauf rückgängig gemacht
Anfang März suchte eine Geschädigte in einer bekannten Verkaufsplattform im Internet nach Konzertkarten. Sie wurde fündig und bezahlte den geforderten Betrag von 120 Euro über einen Zahldienst.
Als dies erfolgt war, bekam die Geschädigte eine Warnmeldung vom Betreiber der Verkaufsplattform. Der Anbieter der Konzertkarten steht wohl unter Betrugsverdacht und verfügt über keine Eintrittskarten. Die Geschädigte konnte glücklicherweise über ihre Hausbank die Überweisung stoppen. So entstand ihr kein Schaden. Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen Käufen von Konzertkarten im Internet. In jüngster Vergangenheit kam es in diesem Zusammenhang mehrfach zu Betrügereien.
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