Ulm News, 10.03.2019 14:46
Polizei stoppt Fahrt von betrunkenen Autofahrern - Mit zwei Promille am Steuer
Betrunken Autofahren ist offensichtlich für viele kein Problem. Jedes Wochenende stoppt die Polizei die Fahrt von alkoholisierten Autolenkern. Auch an diesem Wochenende waren in Neu-Ulm und Senden wieder Autofahrer mit bis zu zwei Promille unterwegs.
Erneut betrunken und ohne Führerschein
Am Sonntag, gegen 00:10 Uhr, wurde ein 31-jähriger polnischer Staatsbürger im Pfaffenweg in Neu-Ulm einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er war mit dem Pkw seines 44-jährigen Bekannten aus Wiesenbach unterwegs. Bei der Kontrolle konnte beim 31-jährigen deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Bei der Datenüberprüfung wurde zu dessen Nachteil festgestellt, dass seine Fahrerlaubnis bereits unanfechtbar entzogen wurde und dieser grundsätzlich kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug in Deutschland führen durfte. Was dem 31-jährigen zusätzlich zu Verhängnis wurde, war eine bereits zurückliegende alkoholbedingte Trunkenheitsfahrt, für welche dieser bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Da er die verhängte Geldstraße für die zurückliegende Trunkenheitsfahrt nicht bezahlt hatte, wurde mittlerweile ein Haftbefehl gegen ihn erlassen und dieser zur Fahndung ausgeschrieben. Da er eine vierstellige Geldstrafe zur Abwendung des Haftbefehls nicht bezahlen konnte, wurde er am Sonntagvormittag der nächsten Justizvollzugsanstalt zugeführt, um dort seine Freiheitsstrafe abzusitzen. Hinsichtlich der aktuellen Trunkenheitsfahrt wurde der 31-jährige zunächst zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht, damit dort eine Blutentnahme durchgeführt werden konnte. Nachdem Er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde mit der zuständigen Jour-Staatsanwaltschaft Rücksprache gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte vom 31-jährigen eine Sicherheitsleistung von mehreren tausend Euro, um das eingeleitete Strafverfahren zu sichern. Der 31-jährige konnte auch diese Geldsumme nicht bezahlen. Ob der 31-jährige sich in diesem Fall um die Geldstrafe kümmern wird oder es wieder bis zu einem Haftbefehl kommen lässt, wird die Zukunft zeigen. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Gegen den 44-jährigen Fahrzeughalter, wird wegen dem Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Drei Lenker mit bis zu 2 Promille gestoppt
Ebenfalls am Sonntag, gegen 03:25 Uhr, wurde ein Pkw in der Lessingstraße zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Beim 27-jährigen Fahrzeugführer konnte bei der Kontrolle deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp zwei Promille.
Eine weitere Verkehrskontrolle in der Lessingstraße, gegen 04:40 Uhr, wurde einem 31-jährigen Pkw-Fahrer zum Verhängnis. Auch bei ihm wurde deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt und ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ebenfalls knapp zwei Promille.
Den Abschluss machte eine 32-jährige Pkw-Fahrerin, welche in der Brückenstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Auch bei dieser wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab bei dieser einen Wert über der 1,1 Promille-Grenze. Bei dem 27-jährigen und 31-jährigen sowie der 32-jährigen wurde die Weiterfahrt vor Ort unterbunden und die Fahrzeugführer jeweils zur Durchführung einer Blutentnahme zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht. Die Führerscheine der alkoholisierten Pkw-Fahrer und -Fahrerin wurden sichergestellt und alle Personen nach Beendigung aller notwendigen Maßnahmen wieder entlassen. Gegen alle drei wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Trunkenheitsfahrt verhindert
Am Samstagabend, gegen 19:45 Uhr, wurde der Polizei eine stark betrunkene Person an einer Gaststätte in der Schwabenstraße in Neu-Ulm gemeldet. Diese Person hätte angeblich vor, in seinem betrunkenen Zustand mit seinem Motorrad von der Gaststätte wegfahren zu wollen. Noch bevor die betrunkene Person ihr Vorhaben in die Tat umsetzen konnte, wurde der 57-jährige Ulmer von einer Polizeistreife vor der Gaststätte direkt neben seinem Kleinkraftrad angetroffen. Dieser war augenscheinlich stark alkoholisiert, verweigerte aber einen Atemalkoholtest. Um zu verhindern, dass der 57-jährige in seinem Zustand mit seinem Kleinkraftrad im Straßenverkehr teilnimmt, wurde dessen Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung der Fahrt sichergestellt.
Mit 1,8 Promille gestoppt
Am Sonntagmorgen wurde ein 21-jähriger PKW-Fahrer in Senden kontrolliert. Die Beamten bemerkten bei ihm deutlichen Alkoholgeruch, weshalb ein Alkoholvortest durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert von mehr als 1,8 Promille. Daher wurde eine Blutentnahme bei dem jungen Mann aus dem Bereich Ulm durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde folglich unterbunden und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Der Mann muss sich nun in einem Strafverfahren hierfür verantworten.







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