Ulm News, 12.12.2018 15:11
Geld statt Haft
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Neu-Ulmer Brückenstraße konnten Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm dienstagnacht gegen 23 Uhr einen 39-Jährigen feststellen, welcher zur Fahndung ausgeschrieben war.
Es bestand gegen den Betroffenen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, da er offenbar eine Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen nicht bezahlt hatte. Der 39-Jährige konnte seine Inhaftierung durch Zahlung der ausstehenden Geldstrafe von rund 600 Euro abwenden und somit kurze Zeit später wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
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