Ulm News, 05.10.2018 16:57
Schulwegkosten: Erstattungsanträge noch diesen Monat stellen!
Die Zeit läuft ab: Nur noch bis zum 31. Oktober 2018 kann beim Landratsamt Neu-Ulm die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2017/2018 beantragt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden, aber nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges einen Kostenerstattungsanspruch haben. Dies sind erstens Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschule in Teilzeit), Fachober- und Berufsoberschulen (FOS/BOS). Zweitens haben Schülerinnen und Schüler im Teilzeit- oder Blockunterricht an Berufsschulen, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg einfach länger als drei Kilometer ist, einen Anspruch auf Kostenerstattung. Der Erstattungsantrag ist von den Schülerinnen und Schülern selbst beziehungsweise deren Eltern zu stellen. Dabei müssen sie die entsprechenden Fahrausweise (Originalbelege) beim Landratsamt vorlegen. Der Antrag muss zudem eine Bestätigung der Schule enthalten. Die Fahrkosten können aufgrund gesetzlicher Vorgaben allerdings nur insoweit erstattet werden, als der gesetzliche Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) von 440 Euro pro Schuljahr überschritten wird. Die notwendigen Fahrkosten werden in voller Höhe erstattet, wenn ein Unterhaltsleistender zu Beginn des maßgeblichen Schuljahres (August 2017) für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezogen hat, er Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist oder von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) lebt. Antragsvordrucke sind bei den Schulen, über die Internetseite www.lra.neu-ulm.de (Rubrik: Bürgerservice/Formulare und Anträge/Schülerbeförderung/Antrag auf Fahrtkostenerstattung) oder direkt beim Landratsamt Neu-Ulm, Schülerbeförderung, Zimmer 331, Telefon (0731) 7040-1603 oder -1605, erhältlich.




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