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Ulm News, 25.06.2018 15:22

25. June 2018 von Thomas Kießling
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Ein verpasster Arzttermin kann durchaus teuer werden


Keine Zeit? Zu viele Termine? Und dann noch den Arzttermin verpasst? Ob Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt: Ein verpasster Arzttermin kann im Ernstfall richtig teuer werden, sofern dieser zu kurzfristig oder gar nicht abgesagt wird. Hintergrund: Termine dienen dem Arzt dazu, seinen Arbeitsalltag zu strukturieren. Gerade bei aufwendigen Behandlungen, die von Spezialisten durchgeführt werden, sind langfristige Planungen erforderlich.

 Dies ist zum Beispiel bei der zahnärztlichen Erneuerung des Gebisses oder bei dem Einsatz von Implantaten der Fall. Erscheint der Patient trotz des vereinbarten Termins kurzfristig nicht, hat das unter Umständen massive Auswirkungen. 

Exklusive Termine beim Facharzt

Vielfach haben verpasste Termine keine Auswirkungen. Es wird also nicht gleich mit einer Schadensersatzforderung seitens des Arztes zu rechnen sein. Ausnahmen bilden bekanntlich die Regel. So gibt es durchaus Termine, die nicht kostenfrei storniert werden dürfen. Dies sind in der Regel exklusive Termine, die für umfangreiche Behandlungen vergeben werden und bei denen ein Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient geschlossen wird.

Obwohl man sich gegen vieles im Leben versichern kann, ist es gerade in dieser Arzt-Patienten-Situation äußerst schwierig, sich gegen verpasste Termine abzusichern. Obwohl es bei wefox die beste Zahnzusatzversicherung gibt, schützt auch leider diese nicht davor, die Kosten für verpasste oder nicht abgesagte Termine beim Kieferchirurg oder Facharzt selbst tragen zu müssen. Wichtig bleibt daher nur eines: Die Vertragsbedingungen vor Unterschrift oder Absprache genauestens zu prüfen und bei Unsicherheit lieber einmal mehr nachfragen.

Der Behandlungsvertrag

In dem Behandlungsvertrag muss detailliert drinstehen, dass bei Nichterscheinen des Patienten zum vereinbarten Termin dieser bezahlt werden muss. Erst in diesem Fall haben Ärzte einen rechtlichen Anspruch auf ihr ausgefallenes Honorar. Klassische Beispiele für einen solchen Behandlungsvertrag sind etwa die Therapiestunden beim Physiotherapeuten. Hier erhält der Patient die Bedingungen in der Regel schriftlich. Aber auch bei einer fachärztlichen Behandlung beim Zahnarzt mag ein Behandlungsvertrag durchaus üblich sein, sofern es sich um eine umfängliche und längerfristige Behandlung handelt. Der Behandlungsvertrag muss dabei noch nicht einmal schriftlich vereinbart worden sein. Auch konkludentes Verhalten und die mündliche Absprache könne unter Umständen vor Gericht als gegenseitiges Einvernehmen und somit als Zustandekommen eines Vertrages gewertet werden.



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