Ulm News, 02.06.2017 16:36
Langersehnte Freiheit – EU-Roaming ab 15. Juni 2017 abgeschafft
Mobilfunkkunden soll es ab dem 15. Juni 2017 möglich sein, ihre Tarife im EU-Ausland genauso zu nutzen wie zu Hause – das wurde in der EU-Kommission seit geraumer Zeit diskutiert.
Den anfänglichen Vorschlag, die Roamingfreiheit auf 90 Tage im Jahr zu beschränken, hatte die Brüsseler Behörde nach starker Kritik wieder zurückgezogen.
Die neue Richtlinie im Überblick
Während die Roaming-Gebühren für Endverbraucher komplett entfallen, bleiben sie für die Telekommunikationsunternehmen bestehen. Diese stellen sich die Gebühren für die Datenübertragung gegenseitig in Rechnung. Problematisch sind jene Zustellungsentgelte besonders für Anbieter ohne eigenes Netz im Ausland, die diese an die ausländischen Anbieter zahlen müssen – zuvor wurden Kosten zu Teilen an den Kunden abgegeben. Durch den baldigen Roaming-Wegfall müssen Verbraucher diese Kosten nicht mehr tragen. Vertreter des Europaparlaments und die Mitgliedsstaaten haben Obergrenzen für den Großhandel besprochen. Die Einigung umfasst eine schrittweise Senkung der Entgelte von aktuell 50,- Euro pro Gigabyte auf 7,70 Euro pro Gigabyte ab dem 15. Juni 2017. Ab 2022 sollen die Kosten dann nur noch 2,50 Euro pro Gigabyte betragen. Laut der finnischen Europaabgeordneten Miapetra Kumpula-Natri sind auf diese Weise alle Kosten gedeckt, gleichzeitig bleibt der Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt erhalten.
Kosten vor und nach der Umstellung beachten
Schon seit einiger Zeit bieten Mobilfunkanbieter wie 1&1 Flatrate-Tarife an, in denen das Roaming bereits vor der EU-weiten Änderung mit einem bestimmten Datenvolumen keine Zusatzkosten verursacht. Ein Vergleich von Flatrate-Angeboten kann sich also lohnen. Manch Anbieter wird versuchen, Umsatzeinbußen aufgrund des Wegfalls der Roaming-Gebühren auf anderen Wegen zu kompensieren. Verbraucher sollten also darauf achten, an welchen Stellen die Anbieter Konditionen ändern werden. Vorstellbar wären etwa nationale Tarife, die ausschließlich in Deutschland funktionieren, dafür aber in der Grundgebühr günstiger sind.
Mit ausländischen Tarifen in Deutschland sparen?
Einem Missbrauch der neuen Roaming-Regelungen durch die Nutzung eines günstigeren Allnet-Flat-Tarifs aus dem Ausland beugen die Telekommunikationsgesellschaften vor: Sie erhalten sich das Recht zur Überprüfung und können im Zweifelsfall einen Nachweis von Kunden verlangen; diese müssen dann mindestens eine "stabile Bindung" zu dem Land nachweisen können, in dem sie den Vertrag abgeschlossen haben, zum Beispiel Beruf oder Studium. Umfassende Informationen dazu bietet die Bundesnetzagentur. Für die Industrie bedeutet das gegebenenfalls eine aufwendige Einzelfallprüfung, die Raum für Rechtsunsicherheit bietet. Es ist allerdings zu vermuten, dass in Ländern, in denen recht hohe Gebühren anfallen, auf eine solche Prüfung verzichtet wird, da es sich nicht lohnen würde, mit deutschen Gebühren im EU-Ausland zu telefonieren. Flickr European Union Flags 2 Thijs ter Haar CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
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