Ulm News, 06.12.2010 12:44
Schneeräumen und Streuen der Gehflächen - Räumpflicht gilt ab 7 Uhr morgens
Wie Eis und Schnee zur kalten Jahreszeit gehören, so gehört die Entfernung dieser frostigen Begleiterscheinungen zur Bürgerpflicht. Eigentümer und Besitzer (Mieter, Pächter) von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße liegen, sind verpflichtet, die Gehflächen zu räumen; dies gilt ebenso für Hausgemeinschaften, bei denen die Zuständigkeit durch die "Kehrwoche" geregelt ist.
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