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Ulm News, 20.01.2016 12:26

20. January 2016 von Thomas Kießling
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Frau täuscht Raub und Belästigung vor


 Letzte Woche wurde bei der Polizei in Memmingen ein vermeintlicher Raub angezeigt. Umfangreiche Ermittlungen führten nun dazu, dass gegen die Anzeigenerstatterin nun wegen dem Vortäuschen einer Straftat ermittelt wird. Das kann sehr teuer werden. Die Polizei geht von rund 10 000 Euro aus, die die Ermittlungen bislang gekostet haben.  

Eine 35-Jährige aus dem Landkreis Ostallgäu schilderte gegenüber der Polizei, dass sie von einer Gruppe nicht deutschsprechender Täter festgehalten, mit einem Messer bedroht und geschlagen wurde. Der vermeintliche Haupttäter habe die Frau zudem unsittlich berührt Sie konnte sich losreißen, musste aber im Nachgang feststellen, dass ihr ein hoher Bargeldbetrag und ein Mobiltelefon entwendet wurden.  Umgehend führte die Kriminalpolizei Memmingen umfangreiche Ermittlungen durch. Dabei stellten die Ermittler Unstimmigkeiten im Tatablauf fest, die sie stutzig machten. Im Fortgang der Ermittlungen wurden Erkenntnisse gewonnen, die ergaben, dass die Tat in der geschilderten Form nicht stattgefunden haben kann. Gegen die Frau wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Hintergründe des Verhaltens der Frau sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. „Kapitaldelikte sind mit einem immensen Ermittlungsaufwand verbunden“, so Kriminaloberrat Wolfgang Sauter, Leiter der KPI Memmingen. „Kurzfristig müssen Ermittlungen in anderen Fällen zurückstehen. Wenn dieser Aufwand dann nicht gerechtfertigt ist, so ist das besonders bitter.“
„Das Vortäuschen einer Straftat ist keine Kavalierdelikt sondern eine schwere Straftat, da hier der Rechtsstaat in seiner Arbeit massiv behindert wird.“, so Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Ebert, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen. „Die Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.“ Durch die bisherige Sachbearbeitung waren über 180 Stunden an Ermittlungsarbeit erforderlich. Neben dem Strafverfahren, welches eingeleitet wurde, wird auch eine Kostenerhebung, die bis zu 10.000 Euro betragen kann, geprüft.



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