Ulm News, 28.12.2015 18:00
Silvesterfeuerwerk: Schön, aber nicht ohne Gefahren
Bürgerdienste der Stadt Ulm verweisen auf Vorschriften zum Kauf, Verkauf und zum Abbrennen.
Auch am Ende dieses Jahres wird das neue Jahr wieder mit Böllern und Raketen begrüßt werden. So schön und eindrucksvoll so ein Feuerwerk ist, so gefährlich kann es auch sein. Da Verletzungen oder Brände durch Böller und Raketen keine Seltenheit sind, gelten für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern besondere Vorschriften.
Die Bürgerdienste der Stadt Ulm weisen deshalb darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 bzw. Klasse II ausschließlich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und nur vom 29. bis einschließlich 31. Dezember verkauft werden dürfen. Des Weiteren dürfen diese Feuerwerkskörper nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren dürfen diese weder aufbewahren, noch abbrennen. Da durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Unvorsichtig hantierende "Feuerwerker" können wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Wer gegen die genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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