Ulm News, 30.11.2015 16:48
Katrin Albsteiger: Bund ist verlässlicher Partner der Kommunen
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag den Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Dazu erklärt Bundestagsabgeordnete Katrin Albsteiger: "Mit dem Bundeshaushalt 2016 stellt der Bund erneut eindrucksvoll unter Beweis, dass er ein verlässlicher Partner der Kommunen ist. Neben den bereits in den vergangenen Jahren etablierten Bundesleistungen in den Bereichen Soziales und frühkindliche Betreuung sowie Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, von denen die Kommunen profitieren können, stärkt der Bund auch im kommenden Jahr nochmals die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten".
Insgesamt werden 12,7 Milliarden Euro Leistungen an Länder und Kommunen im Bereich Soziales und Betreuung und 13,1 Milliarden Euro Leistungen an Länder und Kommunen im Bereich Verkehr, Bau, Stadtentwicklung bereitgestellt. Der Bundeshaushalt 2016 mache deutlich, dass sich Haushaltskonsolidierung und Kommunalunterstützung keinesfalls ausschließen – im Gegenteil: Durch die konsequente Haushaltspolitik erhält der Bund die Möglichkeit, die Kommunen über das bisherige Niveau hinaus zu unterstützen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise, die auch mit finanziellen Herausforderungen verbunden ist, sei das ein wichtiges und positives Signal für die Kommunen, berichtet die CSU-Bundestagsabgeordnetze.
Die unionsgeführte Bundesregierung setzt mit dem Bundeshaushalt 2016 die kommunalfreundliche Politik der vergangenen Jahre auch im kommenden Jahr fort. Es ist die verfassungsrechtliche Aufgabe der Länder, die Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen. Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass die Handlungsspielräume im Bundeshaushalt für zusätzliche finanzielle Zugeständnisse in der Zukunft schwieriger sind.
Die Bundesmittel müssen ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommen – Verrechnungen die zu einer Verschlechterung der tatsächlichen finanziellen Lage vor Ort führen, sind unredlich und inakzeptabel. Die kommunalfreundliche Politik des Bundes darf nicht durch Landesregelungen konterkariert werden.“
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