Ulm News, 23.10.2015 13:02
Falschparker gibt sich als Zivilfahnder aus
Gravierende Folgen wird die Ausrede eines Falschparkers haben, die er gegenüber städtischen Mitarbeitern als Entschuldigung für sein Fehlverhalten hatte.
Der Pkw-Fahrer aus Senden parkte bereits am 10. Oktober 2015 sein Fahrzeug verbotswidrig in der Fußgängerzone am Bürgerhaus. Als er von einem städtischen Mitarbeiter aufgefordert wurde wegzufahren, entgegnete der Sendener, dass er überall parken dürfe, da er Zivilfahnder der Polizei und im Einsatz sei. Zur Legitimation zeigte er eine Art Polizeidienstausweis und ein im Fahrzeug mitgeführtes Blaulicht vor. Einem Begleiter des Stadtangestellten war der vermeintliche Polizist jedoch aus der gemeinsamen Schulzeit bekannt. Dass der ehemalige Schulfreund zwischenzeitlich Polizist geworden sei, konnte er kategorisch ausließen. Letztendlich wurde der Vorfall bei der richtigen Polizei zur Anzeige gebracht. Der offensichtlich falsche Polizist war von den Sendener Beamten schnell ermittelt. Es handelte sich um einen 40-Jährigen, der den Beamten bereits bekannt war. Seine offenkundige Affinität zur Polizei zeigte sich unabhängig davon dann am gestrigen Donnerstag, als der 40-Jährige der Dienststelle eine Anzeige gegen einen anderen Autofahrer erstatten wollte, der sich wohl ungebührlich im Straßenverkehr benommen hatte. Die echten Polizeibeamten nutzten die Gunst der Stunde, konfrontierten ihn mit dem Vorwurf und seinem eigenen Fehlverhalten vom 10. Oktober und stellten bei einer Haus- und Fahrzeugdurchsuchung den angeblichen Polizeidienstausweis und das Blaulicht sicher. Bei dem Ausweis handelte es sich um einen Mitgliedsausweis der nicht mehr existenten Polizei-Basis Gewerkschaft, den der Mann legal erworben hat. Das Dokument ist mit Lichtbild und großem Polizei-Aufdruck versehen und kann durchaus mit einem echten Dienstausweis verwechselt werden. Zu dem Vorwurf machte der Mann nur insoweit Angaben, dass er ein Freund und Unterstützer der Polizei wäre. Trotzdem erwartet ihn nun eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung und Mißbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen. Auch die Fahrerlaubnisbehörde wird von dem Täuschungsversuch des Mannes in Kenntnis gesetzt.










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