Ulm News, 24.06.2015 15:50
Hilde Mattheis: Uniklinika und damit auch die Universität Ulm werden vom Gesetz profitieren
Das Krankenhausstrukturgesetz wird am 2. Juli in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Es beruht auf dem Eckpunktepapier der Bund-Länder AG Krankenhaus, auf das sich der Bund und die Länder im Dezember 2014 geeinigt haben. "Insbesondere die Uniklinika und damit auch die Universität Ulm werden von dem Gesetz profitieren". Das schreibt dire Ulmer SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis.
Universitätskliniken sind mit ihren vielfältigen Aufgaben in der medizinischen Behandlung sowie in Forschung und Lehre unverzichtbar und leisten einen entscheidenden Beitrag zur innovativen Spitzenmedizin in Deutschland. Die Universitätskliniken in hohem Maße auch vom Krankenhausstrukturgesetz profitieren. Zielgerichtete Maßnahmen wie die Qualitätszuschläge, der Stärkung der Notfallversorgung sowie der besonderen Vergütung von Zentren werden die Unikliniken unterstützen. Auch das Pflegestellenförderprogramm kommt ihnen zu Gute, betont Hilde Mattheis.
Eine prognostizierte „Reduzierung der Vergütung von rund 1,75 Millionen Euro im Jahr“ ist ein nicht nachvollziehbarer Kritikpunkt der Uniklinik Ulm. Im Gegenteil: im Jahr 2016 erhalten die Krankenhäuser rund 600 Mio. Euro mehr. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren systematisch angehoben. Im Jahr 2017 sind es 1 Mrd. und im Jahr 2018 rund 1,4 Mrd. Euro mehr im Vergleich zum Jahr 2015.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, dass ein Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Ende 2014 Eckpunkte für eine Krankenhausreform erarbeiten sollte. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die Eckpunkte am 08.12.2014 vorgelegt, v sagte die SPD-Bundestagabgeordnete.
Darin werden verschiedene Maßnahmen beschrieben, die zum Ziel haben, die wirtschaftliche Situation der Unikliniken zu verbessern. Auf der Basis der Eckpunkte hat das Bundeskabinett am 10. Juni den Gesetzentwurf Krankenhausstrukturgesetz beschlossen. Die ebenfalls von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschlossenen Verbesserungen für die Hochschulambulanzen (265 Mio. Euro pro Jahr) sollten nach dem Willen aller Beteiligten schon früher finanzwirksam werden. Deshalb wurden sie bereits im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes umgesetzt, dass in 2. / 3. Lesung verabschiedet wurde: Hochschulambulanzen werden dauerhaft per Gesetz zur ambulanten Versorgung ermächtigt. Sie werden nicht mehr nur im Rahmen von Forschung und Lehre tätig, sondern auch bei der Versorgung von schweren und komplexen – insbesondere von seltenen – Krankheiten. Die Vergütung ihrer Leistungen wird angehoben, so dass die Ambulanzen für die Unikliniken in Zukunft kein Zuschussbetrieb mehr sind. Die vorgesehenen Regelungen zu den Hochschulambulanzen entsprechen weitgehend den Wünschen der Unikliniken und der Forschungsminister der Länder. Die parlamentarischen Beratungen des Krankenhausstrukturgesetzes im Bundestag beginnen in der kommenden Woche.
"Für Anfang September ist eine öffentliche Anhörung vorgesehen. Die Sorgen der Unikliniken werden wir im Rahmen des Anhörungsverfahrens sehr ernst nehmen", teilt die SPD-Politikerin aus Ulm mit.
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