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Ulm News, 24.04.2015 08:46

24. April 2015 von Thomas Kießling
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Hilde Mattheis für mehr Schutz von Kleinanlegern


 Scala-Urteil, Finanzkrise, Bankenkrise und die Situation in Griechenland verunsichern viele kleinen Sparer. Um bessere Informationen der Verbraucher zu erreichen, verabschiedete der Bundestag am Donnerstag das Kleinanlegerschutzgesetz, teilte die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis mit.

 Im Juli werde der Fraktionsexperte Lothar Binding aus Heidelberg nach Ulm kommen, um Interessierte über Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt zu informieren, kündigte die Sozialdemokratin an.   Im Kleinanlegerschutzgesetz sollen Verbraucher vor Verlusten auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ geschützt werden. Insbesondere werden Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen verpflichtet, „mehr, bessere und aktuellere Informationen in ihren Prospekten zu veröffentlichen“, so Mattheis. Verbraucher würden zudem auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor unseriösen Angeboten gewarnt. Werbung für Graumarktprodukte würde beschränkt und müsse deutliche Warnhinweise auf die Verlustrisiken enthalten. „Dank neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen können Verbraucher künftig die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen“, begründet Mattheis ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Der BaFin würden zudem neue Aufsichtsbefugnisse und als weiteres Aufsichtsziel den kollektiven Verbraucherschutz erteilt.   Der „Graue Kapitalmarkt“ ist derjenige Teil der Finanzmärkte, der nicht wie der „Weiße Kapitalmarkt“ der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt, aber noch nicht illegal wie der „Schwarze Kapitalmarkt“ erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung der Regulierungsbehörde betreibt. Die Angebote des „Grauen Kapitalmarktes“ werden über alle in Betracht kommenden üblichen Vertriebswege angeworben: postalische Prospektwerbung, Telefonwerbung, Anzeigenwerbung, E-Mail-Werbung, Fax-Werbung.  



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