Ulm News, 16.04.2015 10:48
Falsche Versprechungen bei Nahrungsergänzungsmitteln
Die europäische Health-Claim-Verordnung regelt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen auf Verpackungen für Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel gemacht werden dürfen. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden alleine in Baden-Württemberg 1.820 Produkte von der Lebensmittelüberwachung wegen falscher Angaben beanstandet. Das berichtet die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) und bezieht sich dabei auf die Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf eine Landtagsanfrage der FDP.
500 der fragwürdigen Proben gehörten zur Produktkategorie Nahrungsergänzungsmittel. "Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel. Obwohl sie oft eher Arzneimitteln ähneln, durchlaufen sie kein Zulassungsverfahren", erklärt Ernährungswissenschaftlerin Nicole Battenfeld von der TK. Umso wichtiger sei es, dass die Angaben auf den Verpackungen leicht zu verstehen seien und der Verbraucher nicht getäuscht oder sogar gefährdet werde. "Wenn Anbieter ihrem Präparat nur deshalb Vitamin C zusetzen, weil es dafür bereits genehmigte Claims gibt, ist das Etikettenschwindel", betont Battenfeld. Bei besonders schweren Verstößen gegen die Health-Claim-Verordnung können Produkte auch vom Markt genommen werden. In Baden-Württemberg wurden im genannten Zeitraum 238 Produkte aus dem Verkehr gezogen. Darunter Nahrungsergänzungsmittel aber auch Konfitüren, Teigwaren, Erfrischungsgetränke und Gewürzzubereitungen. In der Regel benötigen gesunde Menschen bei einer ausgewogenen Ernährung keine zusätzlichen Vitamin- oder Mineralstoffpräparate. "Bei manchen chronischen Erkrankungen oder in der Schwangerschaft kann eine gezielte Ergänzung sinnvoll sein, diese sollte aber mit einem qualifizierten Ernährungsberater oder Arzt besprochen werden", so die TK-Expertin. Für die meisten anderen Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln wie Bioflavonoide oder Extrakte aus Algen, Grüntee, Traubenkernen oder Gingko fehle noch eine wissenschaftliche Bewertung.




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