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Ulm News, 17.02.2015 15:59

17. February 2015 von Thomas Kießling
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Frauen nach Gewalttaten besser unterstützen


Strafrechtsreform und ein lückenhafter Tagessatz: Die Neugestaltung des Vergewaltigungsparagrafen und die Finanzierung des Frauenhauses waren die Schwerpunktthemen beim Besuch der Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis beim Verein Frauen helfen Frauen in Ulm. Die Geschäftsführerin Angelika Glaschick und die Mitarbeiterinnen Anja Schlumpberger und Barbara Frey arbeiten im Frauenhaus und in der Frauenberatungsstelle, die Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt unterstützen.

Ein wichtiger Beitrag auf Bundesebene werde die Strafrechtsreform des Vergewaltigungsparagrafen sein, berichtete Mattheis. „Heiko Maas packt hier ein wichtiges konfliktträchtiges Thema an“, unterstützte Mattheis die Bestrebungen des Bundesjustizministers zur Reform des §177 Strafgesetzbuch. Denn nur ein geringer Bruchteil der sexuellen Übergriffe werde zur Anzeige gebracht und von diesen führe lediglich ein kleiner Prozentsatz zur Verurteilung. In 2013 waren es in Baden-Württemberg 860 Anzeigen wegen Vergewaltigung und 90 Verurteilungen, berichtete Schlumpberger. Die Frage, wann sich eine Frau ausreichend gewehrt habe, müsse neu beantwortet werden. „Heute ist viel Organisation, viel Kraft, viel Geld nötig, wenn eine Frau eine Vergewaltigung zur Anzeige bringen will“, bedauerte die Sozialpädagogin Frey.   Neben der Suche nach einem neuen Haus, in dem Frauen in kleineren Wohneinheiten statt in großen Wohngemeinschaften leben können, sei die Finanzierung des Frauenhauses über Tagessätze das derzeit größte Problem. „Wenn die Stadt nicht einspringen würde, könnten wir niemanden aufnehmen, der nicht Hartz-4-berechtigt ist“, bedauerte Glaschick die Reform. Studentinnen, Asylbewerberinnen, schulische Auszubildende und erwerbslose EU-Bürgerinnen erhalten in Ulm nur dank einer Sonderregelung Zugang zum Schutzhaus. Verschärft wird die Situation im Frauenhaus auch durch den angespannten Wohnungsmarkt, stellen die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstelle fest. Statt in früheren Jahren durchschnittlich 68 Tagen bleiben die Frauen mit ihren Kindern 2014 120 Tage im Frauenhaus, weil sie keinen günstigen Wohnraum finden können.



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