Ulm News, 12.12.2014 16:07
Tarifänderungen in den Ulmer Parkhäusern - Stabile Preise bei Kurzparkern
Ab 1. Januar 2015 gilt eine leicht geänderte Tarifstruktur in den Ulmer Parkhäusern. Das hat der Aufsichtsrat der städtischen Parkbetriebsgesellschaft PBG in seiner letzten Sitzung beschlossen. Damit soll auf das tageszeitlich geänderte Einkaufsverhalten und die entsprechend verlängerten Öffnungszeiten im Einzelhandel reagiert werden. Ziel ist, das Kurzzeitparkplatzangebot für die Kunden und Besucher der City zu verbessern. Teurer wird das Langzeitparken.
Deshalb bleibt es bei den schon länger gültigen Gebühren für das kurzzeitige Parken - 50 Cent für 20 Minuten Parkdauer und ein Euro ab der 3. Stunde - aber wer sein Auto den ganzen Tag im Parkhaus abstellen will, zahlt künftig einen Tageshöchstsatz von 12 Euro statt bisher 9 Euro. Und der Kurzzeittarif, der bisher schon um 18:00 Uhr endete, gilt nun bis 19:00 Uhr. Wer dann ab 19 Uhr ins Parkhaus fährt, für den gilt der neue Abend- und Nachttarif von maximal 3 Euro (statt bisher 2 Euro). Gleiches gilt für Sonn- und Feiertage: Auch hier kostet das ganztägige Parken künftig 3 Euro (statt bisher 2 Euro).
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